Bundesminister erwerben im Normalfall nach vier Jahren im Amt einen Anspruch auf das sogenannte Ruhegehalt im
Alter. Der liegt bei 27,74 Prozent der Amtsbezüge, also bei mehr als 4000 Euro im Monat. Bei weiteren Amtsjahren steigt auch die Höhe des Anspruchs. Aktuell verdienen Minister durchschnittlich 16.254 Euro pro Monat. Daneben steht ihnen eine jährliche steuerfrei Pauschale in Höhe von etwa 3681 Euro und bereit nach einem Tag Amtszeit ein Übergangsgeld von 73.143 Euro nach dem Ausscheiden aus dem Amt zu.
Im Bundesministergesetz gibt es aber für die Vier-Jahre-Regelung eine Ausnahme. Und die sorgt in Anbetracht des instabilen Zustands der Koalition für Aufregung: Unter bestimmten Bedingungen, etwa wenn der Bundestag vorzeitig aufgelöst wird, erwerben Minister bereits nach zwei Jahren den vollen Ruhegeld-Anspruch, den sie eigentlich erst nach vier Jahren hätten. Viele Minister müssen hoffen, dass die GroKo bis März 2020 hält, denn etwa Franziska Giffey, Christine Lambrecht und Hubertus Heil (alle SPD) oder Julia Klöckner (CDU) sind erst seit März 2018 dabei. Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) geht hingegen wohl leer aus, sie gehört dem Kabinett erst seit diesem Jahr an.
4000 Euro monatlich, ohne jemals Beiträge zu zahlen
„Volle Ansprüche nach halber Arbeit? Das ist sehr fragwürdig“, sagte Linken-Fraktionschef Dietmar Bartsch der „Süddeutschen Zeitung“. Bartsch kritisiert außerdem die Höhe der Ansprüche: „Mehr als 4000 Euro, ohne Beiträge geleistet zu haben, das steht in keinem Verhältnis zum Durchschnittsrentner.“ Ähnlich wie Abgeordnete zahlen Minister nicht in die Rentenkasse ein, erhalten aber fürstliche Altersbezüge. „Wir müssen wegkommen von diesen Extra-Systemen für Abgeordnete und Minister. Alle müssen in die gesetzliche Rente einzahlen“, so Bartsch.
Die FDP hat bereits einen Lösungsvorschlag parat: „Wie bei jedem normalen Arbeitgeber muss der Anspruch im Verhältnis zur Dienstzeit stehen“, sagt FDP-Fraktions-Vize Christian Dürr. Sein Vorschlag: Minister sollen nach der Hälfte ihrer Amtszeit auch nur die Hälfte der Ansprüche haben. In diesem Fall wären das 13,87 Prozent. Und nach zwei Drittel der Amtszeit entsprechend eben zwei Drittel. An der Ausnahmeregelung an sich will die FDP aber festhalten. Es wäre nicht fair, hätten Minister nach zwei Jahren gar keinen Anspruch erworben. Auch Dürr hält es für sinnvoll, „wenn Minister mehr eigenverantwortlich fürs Alter vorsorgen“.
Die Unionsfraktion wollte sich nicht zu den Forderungen der Opposition äußern. Die Grünen sehen nicht bei Ruhegehältern der Bundesminister den größten Handlungsbedarf, sondern beim Ehrensold und der Amtsausstattung von ehemaligen Kanzlern und Bundespräsidenten. Bisher wird bei Bundespräsidenten nämlich kein Unterschied gemacht, ob sie ein, zwei oder acht Jahre im Amt waren, kritisiert die Partei.
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