Razzia im Morgengrauen

Hier werden die brutalen S-Bahn-Schläger verhaftet (2)

Sie hatten eine Frau belästigt, danach zwei Helfer blutig geprügelt.

Alexander Schmalz Andreas Kopietz
Lesezeit 2 Min
Mohamad G. wird aus dem Haus gebracht, in dem sie eine Vermisste fanden.

Mohamad G. wird aus dem Haus gebracht, in dem sie eine Vermisste fanden.

© dpa

Ammar F. (18) werden in Wedding Handfesseln angelegt. 

Ammar F. (18) werden in Wedding Handfesseln angelegt. 

© Bundespolizei

Dienstagmorgen, 6 Uhr, fliegen in sechs Bezirken die Wohnungstüren von sechs Syrern im Alter von 17 bis 23 Jahren auf. Sie sollen am späten Abend des 4. März zwei junge Männer auf dem S-Bahnhof Jannowitzbrücke krankenhausreif geprügelt haben.

In einer Gruppe von 13 Beteiligten fühlten sie sich stark, belästigten eine Frau. Als der Frau zwei junge Männer zur Hilfe eilten, schlugen einige der Gang auf die beiden couragierten Helfer ein, brachten sie brutal zu Boden. Dann traten sie immer wieder auf sie ein und verletzten sie schwer.

Nach Auswertung der Videoaufnahmen veröffentlichte die Polizei Bilder aus einer Überwachungskamera. Sechs Tatverdächtige konnten namhaft gemacht werden. Diesen Dienstag dann der Zugriff, an dem 140 Bundespolizisten beteiligt waren.

Mohamad G. (17) wird in einer Neuköllner Wohnung verhaftet.

Mohamad G. (17) wird in einer Neuköllner Wohnung verhaftet.

© Bundespolizei

Die syrischen Asylbewerber Ammar F. (18, Wedding), Mustafa M. (18, Tempelhof) und Mohamad G. (17, Neukölln) wurden wegen gefährlicher Körperverletzung verhaftet. Bei den Durchsuchungen fanden die Beamten neben Kleidungsstücken aus der Tatnacht auch eine Berlinerin (16), die als vermisst galt. Sie wurde aus der Tempelhofer Wohnung geholt und dem Kindernotdienst übergeben. Eine zweite 16-Jährige wurde in Neukölln aufgegriffen und ihrer Mutter übergeben. Sie war bei der Attacke dabei.

Dieser Tatverdächtige wird noch gesucht.

Dieser Tatverdächtige wird noch gesucht.

© Bundespolizei

Die anderen drei jungen Männer gelten weiterhin als tatverdächtig. Gegen sie gebe es keinen Haftbefehl, da sie zwar an der Tat, jedoch „nicht an der massiven Gewaltausübung“ beteiligt gewesen sein sollen. 

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