Regionalligist SV Babelsberg 03 will die Frist des Nordostdeutschen Fußball-Verbandes (NOFV) zur Zahlung einer Geldstrafe verstreichen lassen. Dies bestätigte der Verein vor dem Stichtag am Freitag auf Anfrage. Damit droht den Brandenburgern der Ausschluss vom Spielbetrieb der vierten Liga.
Das Viertligaspiel in Babelsberg gegen Energie Cottbus im April letzten Jahres war in der ersten Halbzeit minutenlang unterbrochen, weil unter anderem Pyrotechnik aus beiden Fanblöcken gezündet worden war und zehn Cottbuser Fans auf den Fußballplatz gestürmt waren. Die Stadionsicherheit drängte sie mithilfe von Beamten zurück, wie die Polizei berichtete. Die Fans wurden vorübergehend in Gewahrsam genommen.
Mehrmals wurde im Cottbuser Bereich der Hitlergruß gezeigt
In der zweiten Halbzeit wurde die Partie erneut unterbrochen, weil Cottbuser Fans über Zäune kletterten und erneut Pyrotechnik gezündet wurde. Das Spiel war nur noch unter der Auflage weitergeführt worden, dass es keine weiteren Verstöße mehr geben dürfe. Die „Potsdamer Neuesten Nachrichten“ berichteten, dass im Cottbuser Bereich mehrmals der Hitlergruß gezeigt worden sei.
Die Babelsberger waren nach dem Regionalligaspiel durch den NOFV wegen Abbrennens von Pyrotechnik zu einer Zahlung von 7000 Euro verurteilt worden. Cottbus musste wegen unsportlichen Verhaltens in mehreren Fällen 6000 Euro zahlen. Ein zweites Urteil wegen „rechtsradikaler und antisemitischer Verfehlungen“ mit einer Strafzahlung von 5000 Euro wurde nach Berufung von Energie jedoch aufgehoben. Der Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bunds hatte daraufhin Revision eingelegt.
Bei einem Verstreichen der Zahlungsfrist könnte Babelsberg hart sanktioniert werden. „Wenn alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind, dann kann die erste Herrenmannschaft vom Spielbetrieb ausgeschlossen werden“, sagte Michael Flottron von NOFV.
„Man will uns durch die Androhung des Ausschlusses aus dem Spielbetrieb zwingen, zu bezahlen“, sagte Babelsbergs Club-Präsident Archibald Horlitz der „Märkischen Allgemeinen Zeitung“ (Donnerstag). „Wenn wir gezwungen werden, dann werden wir noch mehr Öffentlichkeit herstellen. Wir haben eine kreative Fanszene und viele Unterstützer. Das gibt einen Flächenbrand, das kann ich dem NOFV versprechen.“
Die Babelsberger stört unter anderem, dass in der Urteilsbegründung auch aufgeführt wurde, dass ein Babelsberger Fan „Nazischweine raus“, gerufen habe. „Da sind wir auch Manns genug, das klar darzustellen - das hätte man besser rausgelassen“, sagte Stephan Oberholz, Vorsitzender des NOFV-Sportgerichts, zuletzt dem Deutschlandfunk.
Für weitere Zuschauer-Ausschreitungen im August und September 2017 wurde Babelsberg am Donnerstag zu einer Geldstrafe von 4500 Euro verurteilt, dagegen will der Club nicht vorgehen. (dpa)
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