Reue scheint ein Fremdwort für den 32-Jährigen zu sein. Nach KURIER-Informationen prahlt Sch. nach wie vor in Neuköllner Kneipen mit der Ekel-Tat. Journalisten, die ihn am Bahnhof Hermannstraße ansprachen, bepöbelte und bedrohte er.
Doch der Polizei sind die Hände gebunden. Denn gegen Sch. liegt nach Paragraf 112 der Strafprozessordnung kein Haftgrund vor. Dort heißt es: „Ein Haftgrund besteht, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen ...
... festgestellt wird, dass der Beschuldigte flüchtig ist.
Das ist nicht der Fall. Nach der Tat am 22. August alarmierten Zeugen die Polizei, gegen 21.50 Uhr wurden Sch. und sein Kumpel Robert Sch. am Bahnhof Landsberger Allee von der Polizei geschnappt. Sie sollen die offenbar aus Osteuropa stammende Familie als „Asylantenpack“ beschimpft haben, „Heil Hitler, ihr Juden“ gegrölt haben. Die Polizei nahm die Personalien auf. Sch. lebt in Neukölln bei Freunden. Er wurde des Öfteren bei den Bärgida-Demos gesichtet, einer Ansammlung zahlreicher Berliner mit kruden Weltanschauungen.
... Fluchtgefahr besteht. Unwahrscheinlich. Denn Sch. weiß, dass seine Identität bei der Polizei bekannt ist. Er steht bei den Ermittlern schon wegen diverser anderer Delikte im Computer, unter anderem wegen Diebstahls, Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und des Verwendens von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen. Nun könnte noch Körperverletzung hinzukommen. Innensenator Frank Henkel (CDU) sagte nach der Tat: „Hier werden Menschen entwürdigt, und zwar von Tätern, die sich selbst wie Tiere benehmen.“
... Beweise vernichtet werden könnten oder Verdunklungsgefahr besteht. Nicht möglich. Es gibt die Aussagen von vier Zeugen. Die rechten Pöbler hatten einen Atemalkoholwert von 2,31 und 1,79 Promille. Die Ermittler hoffen nun, dass sich die betroffene Flüchtlingsfamilie meldet.
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