Raser-Amtsanwalt fordert

Keine PS-Monster für junge Fahrer

Auf Berlins Straßen wird es immer gefährlicher: Zahl der Ermittlungsverfahren steigt.

BK
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Wrackteile vor dem KaDeWe. Beim Rennen zweier Männer starb ein Unbeteiligter.

Wrackteile vor dem KaDeWe. Beim Rennen zweier Männer starb ein Unbeteiligter.

© dpa

Kurz heult der Automotor auf, dann der Blitzstart mit quietschenden Reifen. Meist junge Raser in der Hauptstadt liefern sich immer wieder Rennen. Die sind seit zwei Jahren verboten. Schreckt das ab?

In der Hauptstadt müssen immer mehr Raser und Fahrer illegaler Autorennen mit Strafverfolgung rechnen. Die Zahl neuer Ermittlungsverfahren stieg in diesem Jahr gegenüber 2018 um mehr als 30 Prozent, wie der Erste Oberamtsanwalt Andreas Winkelmann sagt. Im Vorjahr wurden 565 solcher Verfahren eingeleitet. „Seit der Gesetzesänderung 2017 bis zum Ende dieses Jahres werden wir bei den Ermittlungsverfahren die 1000er-Marke überstiegen haben“, sagt Winkelmann.

Andreas Winkelmann, Erster Oberamtsanwalt in der Amtsanwaltschaft Berlin.

Andreas Winkelmann, Erster Oberamtsanwalt in der Amtsanwaltschaft Berlin.

© picture alliance/dpa

Im Oktober 2017 wurden illegale Autorennen von einer Ordnungswidrigkeit zur Straftat hochgestuft. Seitdem kann schon die Teilnahme an solchen Rennen laut Strafgesetzbuch mit bis zu zwei Jahren Haft geahndet werden. Zuvor gab es nur Geldbußen bis zu 400 Euro. Der neue Paragraf 315d im Strafgesetzbuch sieht zudem bis zu zehn Jahre Gefängnis vor, wenn durch ein „verbotenes Kraftfahrzeugrennen“ der Tod eines anderen Menschen verursacht wird.

Beliebte Raser-Strecken: Kudamm, Heerstraße, Frankfurter Allee

Die Raser seien meist männliche Deutsche zwischen 18 und 30 Jahren. „Sie heißen aber nur selten Müller oder Schulze“, so der Amtsanwalt. Es gebe in Berlin keine Saison für viel zu schnelles und riskantes Fahren. „Es wird das ganze Jahr über gerast“, betont der Amtsanwalt. Beliebte, gerade Strecken seien Kudamm, Heerstraße, Frankfurter Allee und der Tiergartentunnel. Die hochmotorisierten Fahrzeuge im Luxussegment werden meist gemietet.

Die Berliner Amtsanwaltschaft ist neben der Staatsanwaltschaft eine eigenständige Strafverfolgungsbehörde, die es außer in der Hauptstadt nur noch in Frankfurt am Main gibt. In Berlin bearbeitet sie Delikte im Straßenverkehr sowie Kleinkriminalität in eigener Zuständigkeit.

Bei einem Raserunfall in der Karl-Marx-Allee stirbt ein Mann.

Bei einem Raserunfall in der Karl-Marx-Allee stirbt ein Mann.

© Schröder

Von den bis Ende November ermittelten 967 Fällen seien bei 368 Anklage erhoben worden. 160 Raser wurden laut Winkelmann bereits rechtskräftig verurteilt. 107-mal wurden Geldstrafen verhängt – die bislang höchste betrug 23850 Euro, in Tateinheit mit Beleidigung. Es habe aber auch mehrere Freiheitsstrafen ohne Bewährung gegeben. 277 Fälle mussten bislang eingestellt werden.

In den Gerichtsprozessen reichten die Reaktionen der Angeklagten von Bestreiten bis Bereuen, so Winkelmann. Meist treffe es die jungen Männer, wenn sie von der Polizei gestellt werden und der Führerschein eingezogen wird. Die Beamten seien trotz verstärkter Kontrollen auch auf den Zufall angewiesen, um Raser auf frischer Tat zu stoppen. Es könne aber sein, dass ein Polizeiauto bei der Verfolgung von einem Raserwagen abgehängt wird.

Führerscheinrecht überdenken

Der Leiter der Spezialabteilung für Verbotene Kraftfahrzeugrennen fordert, das Führerscheinrecht zu überdenken. Für junge Fahrer müsste es Einschränkungen geben. „Was schadet es denn, wenn nur gestandene, etwas ältere Fahrer in so PS-starken Fahrzeugen ans Steuer dürfen?“ Auch die Hersteller hätten Verantwortung. Aggressive Werbung für hochmotorisierte Autos sei kontraproduktiv.

Der Ankläger rechnet nicht mit weniger Fällen in der Zukunft. „Es geht um den Kick bei der spontanen Verabredung an der roten Ampel mit röhrendem Motor.“ Nach Einschätzung von Winkelmann soll da vor allem Selbstbewusstsein demonstriert werden. Aber: „Mit einem aufgemotzten Auto legen sich die Herrschaften ein Image zu, das sie sonst nicht haben.“ Bislang sei es jedoch nur in drei Fällen gelungen, Autos als Tatmittel einzuziehen.

Gefährliche Fluchten vor der Polizei

Besondern gefährlich sind laut Winkelmann auch Fluchtfahrten vor der Polizei, Fahrer säßen mit Alkohol oder Drogen am Steuer.

Die gemessene Rekordgeschwindigkeit in Berlin: 250 Stundenkilometer. Bei den „Rasersolisten“ müsse aber die Absicht nachgewiesen werden, dass sie die höchstmögliche Geschwindigkeit in der fraglichen Situation erreichen wollten.

Der Oberamtsanwalt setzt bei den Ermittlungen verstärkt auf die Technik, mit der in Fahrzeugen immer mehr Daten ausgelesen werden können, die als Beweise im Prozess verwendet werden. Manche Autobauer könnten aber kooperativer sein, sagt Andreas Winkelmann.

Jutta Schütz

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