Qualvoller Tod der kleinen Zoe (2)

Horror-Mutter beteuert Unschuld

Prozess gegen verurteilte Melanie S. (29) wird neu aufgerollt.

Kerstin Rebien
Lesezeit 2 Min
Spuren der Gewalt an Zoes Kopf. Das Mädchen wurde nur 33 Monate alt.

Spuren der Gewalt an Zoes Kopf. Das Mädchen wurde nur 33 Monate alt.

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Wieder sitzt sie vor Gericht, Kapuze ins Gesicht gezogen – als Mutter, die ihre Unschuld beteuert: „Zoe hat noch gegessen und mit ihren beiden Brüdern gespielt.“ Kein Wort glaubten ihr die Richter im ersten Prozess. Sie und Matthieu K. (28) hätten Zoe „gezielt nicht zum Arzt gebracht, um Gewalt zu verdecken“.

Zoe war 33 Monate alt, als K. am 28. Januar 2012 zuschlug. Es geschah, als er Zoe und ihre Brüder duschte. Er drosch derart in den Bauch des Mädchens, dass der Dünndarm riss. Drei Tage erbracht sie, fieberte, der Bauch schwoll an. Mutter und Stiefvater, die nach außen heile Welt spielten, holten keine Hilfe.

Mord durch Unterlassen urteilte das Landgericht im Juli 2014. Acht Jahre Gefängnis gegen Melanie S., zwölf für Matthieu K. Beide zogen vor den Bundesgerichtshof (BGH). Der bestätigt die Strafe gegen K., hob aber das Urteil gegen die Mutter auf.

Es geht um die Frage: Wusste sie von K.s Gewalt und sah eiskalt weg, um ihn zu schützen? Oder ging sie davon aus, dass ihre kleine Zoe „nur“ einen Virus hatte. So stellte sie es dar. Vorsatz oder fahrlässig – Haft oder nicht. Nun kam sie aus der Haft, beteuerte: „Habe keinen Schlag gesehen.“ Die Horror-Eltern halten wohl noch zusammen: K. verweigerte als Zeuge die Aussage. Fortsetzung: Montag. KE

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