Dem 55-Jährigen waren zunächst Übergriffe auf vier Mitarbeiterinnen in der Zeit von 2002 bis 2016 zur Last gelegt worden. Der Angeklagte hatte Fehler eingeräumt, strafrechtliche Vorwürfe jedoch zurückgewiesen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig
In zwei Fällen in den Jahren 2002 und 2006 sei es zwar zu sexuellen Handlungen des Angeklagten gekommen, hieß es weiter im Urteil. Diese seien nach der damaligen Rechtslage jedoch nicht strafbar gewesen. Der Angeklagte habe „losgelassen, als er Widerstand spürte“.
Ein weiteres Geschehen vor rund drei Jahren führe auch nach dem im Jahr 2016 in das Strafgesetzbuch aufgenommenen Tatbestand der sexuellen Belästigung nicht zu einem Schuldspruch. Der Angeklagte habe eine Kollegin zwei Mal am Oberarm berührt und erklärt, dass er sich verliebt habe. Für die Frau habe keine „erhebliche Beeinträchtigung durch das körperliche Geschehen“ vorgelegen.
Das Verfahren geht zurück auf Strafanzeigen der vier Frauen und der DB Netz AG. Dem Mann wurde Angaben zufolge nach Bekanntwerden der Vorwürfe Ende 2016 umgehend fristlos gekündigt. Die Anklage lautete auf Vergewaltigung, besonders schwere sexuelle Nötigung und sexuelle Belästigung.
Die Staatsanwältin hatte in zwei Fällen auf einen Schuldspruch plädiert. Sie verlangte eine Strafe von einem Jahr und zehn Monaten Haft auf Bewährung. Der Verteidiger forderte Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)
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