Prozess um Feuerattacke gegen Obdachlosen

17-jähriger Mitangeklagter verurteilt

Die Verhandlung gegen die sechs Hauptangeklagten geht am Freitag weiter.

BK
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Tatort Schönleinstraße: Hier versuchten mehrere Jugendliche, einen schlafenden Obdachlosen anzubrennen.

Tatort Schönleinstraße: Hier versuchten mehrere Jugendliche, einen schlafenden Obdachlosen anzubrennen.

© imago

Die Verbüßung sei mit der Untersuchungshaft bereits abgegolten. Der aus Syrien stammende Flüchtling soll aber noch Freizeitarbeit leisten. Das Urteil war unter Ausschluss der Öffentlichkeit verkündet worden.

Hauptangeklagte am Freitag vor Gericht

Gegen die sechs Hauptangeklagten, die sich wegen versuchten Mordes verantworten müssen, wird die Verhandlung am Freitag (19. Mai) fortgesetzt. Die 16- bis 21-jährigen Flüchtlinge aus Syrien und Libyen sollen laut Anklage bei der Tat in der Heiligen Nacht 2016 im U-Bahnhof Schönleinstraße billigend in Kauf genommen haben, dass der 37-jährige Obdachlose hätte Feuer fangen und verbrennen können. Nur durch das Eingreifen von Fahrgästen sei er unverletzt geblieben.

Mehrere der Hauptangeklagten hatten den Vorwurf des Mordversuchs zurückgewiesen. Ein 21-Jähriger gab zu, ein Taschentuch in Brand gesteckt zu haben. Er habe den Mann aber „nur durch ein kleines Feuerchen aufschrecken wollen“. Zu keinem Zeitpunkt habe er mögliche tödliche Folgen in Kauf genommen. Der nun verurteilte 17-Jährige hatte zugegeben, nicht geholfen zu haben, als er Feuer sah. 

(dpa)

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