Bosnische Familien Ende 2015 in Streit geraten
Die jahrzehntelang gut befreundeten bosnischen Familien waren Ende 2015 in Streit geraten. Über Beleidigungen und Tätlichkeiten schaukelte sich der Konflikt hoch, bis ein Treffen zur Klärung in einem Café vereinbart wurde. Dort kam es zur Eskalation: Ein Mann verblutete nach einem Messerstich in den Rücken und einem Bauchschuss, drei weitere Männer wurden lebensgefährlich verletzt.
2017 hatte das Landgericht Berlin drei damals 44, 43 und 23 Jahre alte Männer zu Haftstrafen von 13 Jahren, 11 Jahren und 7 Jahren und 7 Monaten verurteilt. Rechtsfehlerhaft, entschied nun der fünfte Strafsenat des BGH in Leipzig: Das Auslöschen von Menschenleben sei möglicherweise nicht mehr eine verständliche Reaktion auf erlittene Schmach, sondern eine „besonders verachtenswerte Form der Selbstjustiz”. Die Revisionen der Angeklagten und mehrerer Nebenkläger wurden verworfen. (Az. 5 StR 379/18) (dpa)
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