Es geht um den feigen Mord an Ali O. (43). Der Mann, der zu einer anderen arabischen Großfamilie gehörte, wurde in Britz mit einem Baseballschläger brutal niedergeknüppelt.
Clan-Chef zeigt ungezügelte Wut über Inhaftierung seines Sohns
14 Monate verhandelte das Landgericht, befragte mehr als 80 Zeugen. Der Richter: „Mangels geeigneter Beweise war die Aufklärung der brutalen und menschenverachtenden Tat im Einzelnen nicht möglich.“ Hinweise auf Familie R. habe man zwar gesehen. Doch für eine Verurteilung des Angeklagten reiche das nicht. Während der Richter ruhig den Freispruch begründet, tobte der Clan-Chef weiter auf dem Flur und dann auf der Straße.
Tatort in Britz.
© Eric Richard
In Richtung des zuständigen Oberstaatsanwalts hatte er gebrüllt: „Ich habe es von Anfang an gesagt! Schon nach Stunden! Ich kenne Sie!“ Ungezügelte Wut über die Inhaftierung seines Sohnes seit Oktober 2017. Ein Hinweis einer Vertrauensperson der Polizei hatte in Richtung der Familie R. geführt. Dann war es eine an der Innenseite der Hosentasche des Opfers gefundene DNA-Spur, die Ismail R. belastete.
Die Anklage ging davon aus: Ein Täter fasste in die Tasche. Auf der Suche nach einem Schuldschein. Es war die wesentliche Spur. Doch sie reichte aus Sicht der Richter nicht: „Es war eine Minimal- und Mischspur. Es ist unklar, wie sie in die Tasche kam.“ Ein „Sekundärantrag“ sei bei einer so geringen Menge laut Gutachten „ernsthaft in Betracht zu ziehen“ – beispielsweise eine Übertragung durch Handschuhe. Die hätten die Täter getragen.
Dem Clan-Spross wurde Haftentschädigung zugesprochen
Der 17. Mai 2017. Ali O. hatte gerade zwei seiner Kinder zur Schule gebracht, als zwei Vermummte mit einer Baseballkeule auf ihn losgingen. Er starb auf dem Bürgersteig. Das Gesicht zerstört. Die Ermittler gingen davon aus, dass es möglicherweise um Geld ging. Beweise fand man nicht, so die Richter.
Der Hinweis einer Vertrauensperson auf Familie R. sei zudem „vage“ gewesen. Und Zeugen des Verbrechens hätten keine Angaben zur Identifizierung der Täter machen können. Der Richter: „Zwei Zeugen sagten, Ismail R. komme von der Statur her nicht in Betracht.“ Dem Clan-Spross wurde Haftentschädigung zugesprochen – rund 16.000 Euro, wenn das Urteil rechtskräftig werden sollte.
Der Ankläger hatte eine Jugendstrafe von achteinhalb Jahren beantragt. Der Oberstaatsanwalt kündigte bereits Revision an. Und das Geschrei des Clan-Chefs? Der Ankläger: „Ich habe es zur Kenntnis genommen. Ich fühle mich nicht bedroht.“ Der Richter hatte zuvor angekündigt: „Es wird Konsequenzen haben.“ KE.
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