"Bis zur Selbstaufgabe untergeordnet"
Die Verteidigerin der Angeklagten sagte, ihre Mandantin habe sich ihrem damaligen Partner „bis zur Selbstaufgabe untergeordnet“ und sei „gegen seine Übermacht“ wehrlos gewesen. Zudem habe die Frau häufig Alkohol konsumiert. Im Nachhinein seien es für die Mutter „nicht nachvollziehbare Taten, die sie nicht wollte“. Der Mitangeklagte habe die 35-Jährige auch zur Prostitution gezwungen.
Der 38-Jährige gab zu, dass er die Mutter zum „Sex mit dem Jungen animiert hatte“. Die Frau habe aber keinerlei Bedenken geäußert. Es sei auch auf Initiative der 35-Jährigen zu sexuellen Handlungen an dem Kind gekommen. Der Mann muss sich zudem wegen des Besitzes von Kinderpornografie verantworten. Der Prozess wird am 3. April fortgesetzt. (dpa)
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