Die Angeklagten Samet Y. und Jamal W. am 01.03.2017 in einem Gerichtssaal.
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Der Mann habe erheblich alkoholisiert und ohne nachzudenken gehandelt. Aus der fünfköpfigen Gruppe, in der er sich bei dem Vorfall im Mai 2015 nach einem Disko-Besuch befand, sei es zudem zu einer antisemitischen Äußerung gekommen. Wer die Parole rief, blieb unklar. Ein Mitangeklagter wurde freigesprochen. (dpa)
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