Wie schon die anderen Rechtsgutachten beschäftigt sich auch das neue Papier mit der Frage, ob die Länder in die Mietpreisregulierung eingreifen dürfen, so wie es die rot-rot-grüne Regierung in Berlin plant. Laut des neuen Gutachtens, das die Rosa-Luxemburg-Stiftung in Auftrag gegeben hat, ist die Antwort eindeutig: Sowohl die Deckelung der Mieten als auch Obergrenzen und die Absenkung sind nicht vom Bundesrecht ausgeschlossen.
Der Landesgesetzgeber hat demnach die Kompetenz, entsprechende Vorschriften einzuführen, resümieren die Autoren Andreas Fischer-Lescano, Andreas Gutmann, und Christoph U. Schmid vom Zentrum für Europäische Rechtspolitik von der Universität Bremen.
Ein Bundesrecht steht damit nicht automatisch über einem Landesrecht. In der Bewertung, so die Autoren aus Bremen, widerspricht das Ergebnis damit dem Gutachten des Innenministeriums, das erst im November öffentlich wurde und in dem die Autoren argumentieren, dass die Mietpreisbegrenzung durch den „Bund schon umfassend und abschließend geregelt“ sei.
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