Preisregulierung

Neuer Rückenwind für den Mietendeckel

Gutachten: Berliner Gesetz ist juristisch zulässig.

Melanie Reinsch RICHTIG
Lesezeit 1 Min
Wohnhäuser im Prenzlauer Berg.

Wohnhäuser im Prenzlauer Berg.

© dpa

Wie schon die  anderen Rechtsgutachten beschäftigt sich auch das neue Papier mit der Frage,  ob die  Länder in die Mietpreisregulierung eingreifen dürfen, so wie es die rot-rot-grüne Regierung in Berlin  plant. Laut des neuen Gutachtens, das die Rosa-Luxemburg-Stiftung in Auftrag gegeben hat, ist die Antwort eindeutig: Sowohl die Deckelung der Mieten als auch Obergrenzen und die Absenkung sind  nicht vom  Bundesrecht ausgeschlossen.

Der Landesgesetzgeber hat demnach die Kompetenz, entsprechende Vorschriften einzuführen, resümieren die Autoren Andreas Fischer-Lescano, Andreas Gutmann, und Christoph U. Schmid vom Zentrum für Europäische Rechtspolitik  von der Universität Bremen.

Ein  Bundesrecht steht damit nicht automatisch über einem Landesrecht. In der Bewertung, so die Autoren aus Bremen, widerspricht das Ergebnis damit dem Gutachten des Innenministeriums, das erst im November öffentlich wurde und in dem die Autoren  argumentieren, dass die Mietpreisbegrenzung durch den „Bund schon umfassend und abschließend geregelt“ sei.

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