Politsumpf?

Zossen wehrt sich gegen Vorwürfe

Politsumpf, Grundstücksmauscheleien: die Gemeinde Zossen ist ins Gerede gekommen. Karola Andrae, Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung, wehrt sich gegen die Vorwürfe.

BK
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Darf denn ein Stadtverordneter über eine Sache abstimmen, die seine eigenen Interessen berührt?

Nein, die Kommunalverfassung weiß um die Tatsache, dass es in ländlichen Kommunen, und gerade auch – aber nicht nur – in kleineren Ortsteilen, immer dazu kommen kann, dass persönliche Interessen berührt sind, wenn in den Gremien der kommunalen Selbstverwaltung örtliche Belange diskutiert und abgestimmt werden. Eben deshalb ist in §22 der Kommunalverfassung Brandenburgs geregelt, dass Stadtverordnete, die aus einer Abstimmung persönliche Vorteile ziehen könnten, an solchen Abstimmungen nicht teilnehmen.

Die Pferdekoppeln in Landschaftsschutzgebiet sollen Bauland werden.

Die Pferdekoppeln in Landschaftsschutzgebiet sollen Bauland werden.

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Ralf Markwardt, Stadtverordneter in Zossen.

Ralf Markwardt, Stadtverordneter in Zossen.

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Torsten Kniesigk, Stadtverordneter in Zossen.

Torsten Kniesigk, Stadtverordneter in Zossen.

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Aber vielleicht ist gar nicht bekannt, dass die Interessen eines Stadtverordneten berührt sind ...

Die Kommunalverfassung schreibt die Offenlegung von möglichen persönlichen Interessen und Vorteilen zwingend vor. Was die Stadtverordneten oder Ortsbeiratsmitglieder nicht erst vor der Abstimmung, sondern meistens schon zu Beginn der sich manchmal über Monate hinziehenden Diskussionen laut und deutlich ansagen. Alles andere wäre auch dumm. Wir sind zwar kein großes Parlament, aber unsere Stadtverordneten sind ja nicht doof. Denn bei uns weiß man – anders als in anonymen Großstädten – sowieso fast immer, wem welche Wiese gehört, und wem der freie Blick auf die Landschaft mit einem Feuerwehrhaus oder einer Kita verbaut würde. Deshalb: Es gibt hier keinen Politsumpf, der einzige Sumpf in Zossen ist ein mooriges Gebiet namens Luchwiesen.

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