Neue Grundsicherung

Ungepflegt und alkoholisiert zum Bewerbungsgespräch: So hart bestraft das Jobcenter das ab 1. Juli

Neue Grundsicherung ab Juli: Ab 1. Juli drohen härtere Strafen. Was bestraft wird, wie viel Geld abgezogen werden kann.

Foto von Autor/Autorin: Stefan Henseke
Lesezeit 4 Min
Alkoholisiert und derangiert: Wer so zum Bewerbungsgespräch erscheint, riskiert Abzüge bei der Grundsicherung.

Alkoholisiert und derangiert: Wer so zum Bewerbungsgespräch erscheint, riskiert Abzüge bei der Grundsicherung.

© Illustration: STH/KI/Berliner KURIER

Ab 1. Juli wird das alte Bürgergeld durch die neue Grundsicherung ersetzt. Schon jetzt ist klar: Harte Strafen drohen, wenn man sich nicht an die Regeln hält. Wer Pflichten verletzt, muss schneller mit heftigen Kürzungen rechnen. Selbst ein negativer Auftritt beim Bewerbungsgespräch – etwa alkoholisiert oder ungepflegt – kann künftig als Arbeitsverweigerung gewertet werden.

Berliner Kurier

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