Ab 1. Juli wird das alte Bürgergeld durch die neue Grundsicherung ersetzt. Schon jetzt ist klar: Harte Strafen drohen, wenn man sich nicht an die Regeln hält. Wer Pflichten verletzt, muss schneller mit heftigen Kürzungen rechnen. Selbst ein negativer Auftritt beim Bewerbungsgespräch – etwa alkoholisiert oder ungepflegt – kann künftig als Arbeitsverweigerung gewertet werden.
Alkoholisiert und derangiert: Wer so zum Bewerbungsgespräch erscheint, riskiert Abzüge bei der Grundsicherung.
© Illustration: STH/KI/Berliner KURIER
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