Die Patientin war im September 2012 nach einer Behandlung im Krankenhaus wieder nach Hause entlassen worden. Dort konnte sie vier Tage lang nicht betreut werden, weil der Pflegedienst keinen Schlüssel für ihre Wohnung bekommen hatte. Auf entsprechende Anrufe hatte die 38-Jährige nicht reagiert.
Als eine Pflegerin schließlich die Haustür von der Feuerwehr öffnen ließ, fanden die Rettungskräfte die Frau verwirrt und ausgedurstet nach einem Sturz im Flur der Wohnung vor. Im Krankenhaus wurden massive Entzündungen durch ein Druckgeschwür festgestellt. Wenige Wochen später starb die Frau.
Die Staatsanwaltschaft hatte 7500 Euro Geldstrafe gefordert, die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. dpa
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