Vorsicht, Hilfe!

Das Geschäft mit den Pflegekräften aus dem Ausland

Einen legalen Betreuer aus dem Osten beschäftigen ist mit viel Aufwand verbunden.

Gerhard Lehrke
Lesezeit 4 Min
Wer hilft mir, wenn ich nicht ins Heim will? Der Weg zu einer Hilfskraft aus dem Ausland ist aber mühselig.

Wer hilft mir, wenn ich nicht ins Heim will? Der Weg zu einer Hilfskraft aus dem Ausland ist aber mühselig.

© imago/photothek

Die Senatsgesundheitsverwaltung von Dilek Kolat (SPD) weiß: Viele Angehörige, die zum Beispiel ein betagtes Elternteil zu Hause betreuen, haben Not, Pflege und Beruf unter einen Hut zu bekommen. Familien, bei denen die Hilfe eines ambulanten Pflegediensts nicht reicht, wüssten häufig keinen anderen Weg, als eine Pflegebetreuerin aus Polen, Rumänien oder Bulgarien schwarz zu beschäftigen. Zahlen für Berlin sind nicht bekannt, bundesweit wird geschätzt, dass mindestens 200.000 Frauen (und wenige Männer) legal oder illegal als Pflegebetreuer tätig sind.

 Vermittlungsagenturen und mittelosteuropäische Unternehmen bieten an, eine sogenannte 24-Stunden-Betreuung gegen Gebühr zu arrangieren beziehungsweise die Leistungen direkt anzubieten. Mitarbeiter dürfen dank der EU-Dienstleistungsfreiheit nach Deutschland kommen.

Man muss auf Schein-Selbstständigkeit achten

 Wer so vorgeht, tritt als Auftrag- und nicht als Arbeitgeber auf. Er ist allerdings verpflichtet, sich um die Rechtmäßigkeit des Vertrags zu kümmern. Vor allem sollte man darauf achten, dass die Firmen die Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeitrag im jeweiligen Herkunftsland nachweisen. Tun sie es nicht, riskiert der deutsche Kunde Strafen.

Ein Sprecher der Gesundheitsverwaltung: „Hier gibt es Konstellationen, die häufig nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Insbesondere die Unterbringung der Mitarbeiterin im Haushalt der pflegebedürftigen Person gilt als Indiz für eine Arbeitgeberfunktion des Haushalts und unterliegt dann Regeln.“ 

Skepsis sei angebracht, wenn Pflegebetreuer als „Selbstständige“ vermittelt werden. Zwar haben Selbstständige aus EU-Ländern die Möglichkeit, ihre Dienste anzubieten. Bei den Betreuungsdiensten handelt es sich aber häufig um eine Schein-Selbstständigkeit und es besteht die Gefahr, dass sie schwarz arbeiten.

Eine Betreuerin hilft einem Patienten bei seinen Übungen: Echte medizinische Maßnahmen dürfen die Hilfskräfte aber nicht übernehmen.

Eine Betreuerin hilft einem Patienten bei seinen Übungen: Echte medizinische Maßnahmen dürfen die Hilfskräfte aber nicht übernehmen.

© imago/Westend61

Die Strafen für Schwarzarbeit seien hoch, weil dem „Arbeitgeber“ Geldbußen, Nachzahlungen der Sozialversicherungsbeiträge und gegebenenfalls Verfahren wegen Steuerhinterziehung drohten.

Da es sich bei den osteuropäischen Hilfskräften nicht um anerkannte Pflegedienste handelt, müssen Pflegebedürftige beziehungsweise ihre Angehörigen für die Kosten selbst aufkommen. Dafür erhält man Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen, beim An- und Ausziehen, beim Toilettengang, beim Waschen und Essen, außerdem beim Wäschewaschen, Kochen, Putzen, Einkaufen, bei Arztbesuchen oder Spaziergängen. Alles, was darüber hinausgeht – also zum Beispiel Spritzen oder Verbandswechsel – muss von deutschen ambulanten Diensten erledigt werden.

Allerdings ist es möglich, wenn dem Pflegebedürftigen ein Pflegegrad zuerkannt wurde, das Pflegegeld der Pflegeversicherung zu nutzen. Das beginnt mit 316 Euro bei Pflegegrad 2, die Leistungen steigen bis 901 Euro bei Pflegegrad 5. Darüber hinaus können die Kosten steuerlich abgesetzt werden. Aber eben nur, wenn die Helferin sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist.

Wöchentliche Arbeitszeit von 38,5 Stunden 

Wer sich nicht auf Vermittler oder Firmen verlassen will, kann sich über die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Arbeitsagenturen ausländische Haushaltshilfen vermitteln zu lassen. Damit wird man zum Arbeitgeber, muss in Berlin und Brandenburg mindestens 1815 Euro brutto zahlen (was rund 1100 Euro netto bedeutet) und einen Arbeitsvertrag abschließen.

Voraussetzung ist, dass der im Haushalt lebende Pflegebedürftige mindestens Pflegegrad 2 hat und der Betreuungshilfe eine angemessene Unterkunft in der Wohnung oder ihrer Nähe bereitgestellt wird. Die wöchentliche Arbeitszeit darf – verteilt über sechs Tage – 38,5 Stunden nicht überschreiten. Das gilt für alle Beschäftigungsverhältnisse – die Angebote von Rund-um-die-Uhr-Betreuungen sind also Augenwischerei.

Außerdem muss man als Arbeitgeber eine Betriebsnummer bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen, die Steuerzahlung regeln, die Haushaltshilfe sozialversichern und eine Unfallversicherung mit der Berufsgenossenschaft abschließen. Laut einer Senatsbroschüre kann man so illegale in legale Beschäftigungen umwandeln.


Hier gibt es kompetent Hilfe und Beratung

Die erste Anlaufstelle für Berliner Angehörige von Pflegebedürftigen sind die Pflegestützpunkte mit der zentralen Rufnummer 0800 59 500 59. Weitergehende Infos gibt es im Internet unter www.berlin.de/sen/pflege/.

Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit ist für eine Erstberatung telefonisch unter 0228 / 713 13 13 erreichbar. Unter dem Link https://bit.ly/2nkKPn8 finden sich eine Broschüre zur Vermittlung ausländischer Haushaltshilfen unter anderem mit Infos zur Berechnung der Arbeitgeberbelastung, eine Entgelttabelle für Haushaltshilfen und ein Stellenangebotsvordruck. 


Bei der ZAV hält man das für ein Missverständnis, und Klaus Salzsieder, beim Zoll Sprecher der „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“, sagt, dass man durch die Umwandlung keine Straffreiheit erwarten könne, wenn der Staatsanwalt davon erfährt. Beim Senat geht man davon aus, dass man bei Vermittlung über die ZAV nicht preisgibt, eine bekannte und erwünschte Pflegerin schon schwarz beschäftigt zu haben.

Der Senat empfiehlt jedenfalls, dass man sich vor der Einstellung einer Betreuungshilfe bei der Agentur für Arbeit, der Krankenkasse, einem Steuerberater und einem Arbeitsrechts-Anwalt kundig macht. Auf jeden Fall solle man zuerst einen der 36 Berliner Pflegestützpunkte für eine kostenlose Beratung kontaktieren. 

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