Endlich hat man es geschafft, die angesammelten leeren Pfandflaschen in den Supermarkt zu bringen. Und dann weigert sich der Leergut-Automat, zwei der Flaschen spuckt er wieder aus. Auch an der Kasse bedauerndes Kopfschütteln: die nehmen wir nicht. Ärgerlich! Muss der Discounter mein Leergut nicht annehmen?
Wer welche Flasche oder Dose annehmen muss, steht im Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz, in Paragraf 46. Entscheidend ist danach weder, wo Sie die Flasche gekauft haben, noch welche Marke darauf steht. Entscheidend ist, ob es sich um Einweg oder Mehrweg handelt – und aus welchem Material die Verpackung besteht.
Bei Einweg zählt das Material, nicht die Marke
Auf Einwegflaschen und Dosen liegen mindestens 25 Cent Pfand. Zurücknehmen muss ein Händler alles, was aus einem Material besteht, das er selbst verkauft: Glas, Metall, Kunststoff sowie Papier, Pappe und Karton.
Wer Dosen im Regal stehen hat, muss also Dosen annehmen – auch fremde Marken, auch solche aus einem anderen Laden. Wer keine Dosen verkauft, muss auch keine annehmen. Kosten darf die Rückgabe nichts, und möglich sein muss sie zu den normalen Öffnungszeiten.
Kiosk und Tankstelle dürfen fast alles ablehnen
Läden mit weniger als 200 Quadratmetern Verkaufsfläche müssen nur Einwegverpackungen der Marken zurücknehmen, die sie selbst im Sortiment führen. Das betrifft in Berlin fast jeden Späti und die meisten Tankstellen.
Die fremde Cola-Dose darf der Kiosk an der Ecke deshalb stehen lassen. Der Supermarkt zwei Straßen weiter darf das nicht.
Für Mehrwegflaschen gelten engere Grenzen
Mehrwegflaschen, etwa die klassische Bierflasche, fallen nicht unter die 25-Cent-Regel. Einen Pfandbetrag schreibt das Gesetz für sie gar nicht vor. Üblich sind 8 Cent für Bierflaschen und 15 Cent für andere Mehrwegflaschen.
Zurücknehmen muss ein Händler hier nur Flaschen der gleichen Art, Form und Größe wie die, die er selbst verkauft. Die Bügelflasche einer kleinen Brauerei darf der Discounter also ablehnen. Bei einer Einwegdose wäre dieselbe Weigerung rechtswidrig.
Eine PET-Pfandflasche wird in einen Pfandautomaten eingeführt und automatisch erfasst.
© Michael Bihlmayer / Imago
Pfandflaschen: Diese Rücknahme-Ablehnung gilt nicht
Oftmals wird eine zerdrückte Getränke-Dose nicht genommen. Doch das ist kein Grund, das Pfand nicht auszuzahlen. Wie auch diese weiteren Gründe:
Die Dose ist platt. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied am 15. Juni 2023 (Aktenzeichen 2 U 32/22), dass ein Discounter die Rücknahme deformierter Pfanddosen nicht verweigern darf. Solange Pfandlogo und Barcode noch sichtbar und lesbar sind. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Der Automat ist kaputt. Verpflichtet ist der Händler, nicht die Maschine. Von Rücknahmeautomaten steht im Gesetz kein Wort. Die Verbraucherzentrale rät, das Pfand beim Personal einzufordern.
Flasche wurde woanders gekauft. Beim Einweg egal.
Pfand nur gegen neuen Einkauf. Die Rücknahme ist unentgeltlich – eine Kopplung an einen Kauf sieht das Gesetz nicht vor.
Ablehnen darf der Markt dagegen, was gar nicht im deutschen System ist: Flaschen ohne Pfandzeichen, meist Ware aus dem Ausland.
Und Flaschen, in denen noch etwas schwappt – das Gesetz verlangt restentleerte Verpackungen.
Was tun, wenn der Markt bei Nein bleibt
Zuerst die Filialleitung ansprechen. Bleibt auch die uneinsichtig, können Verbraucher bei der unteren Abfallbehörde ihrer Kommune melden.
Häufige Fragen zum Thema Pfandflaschen
Muss ich das Leergut sortieren oder säubern?
Nein, verlangt wird nur, dass die Verpackung restentleert ist. Verschmutzung allein ist kein Ablehnungsgrund. Entscheidend ist, dass Pfandlogo und Barcode noch lesbar sind
Wie viele Dosen darf ich auf einmal abgeben?
Eine gesetzliche Obergrenze gibt es nicht. Bei sehr großen Mengen setzen Märkte in der Praxis eigene Hausregeln durch — hier hilft die Absprache mit der Filialleitung vorab.
Bekomme ich Pfand für eine zerbrochene Einwegglasflasche?
In der Regel nicht: Ohne erkennbares Pfandlogo und lesbaren Barcode lässt sich die Flasche dem System nicht zuordnen. Scherben nehmen Märkte aus Sicherheitsgründen in der Regel nicht an.
Pfandflaschen-Rückgabe – die Regeln auf einen Blick
Welche Pfandflaschen müssen von wem zurückgenommen werden und welche nicht
- Einwegdose, Markt verkauft Dosen: muss zurückgenommen werden – 25 Cent
- Einwegflasche, Markt führt das Material nicht: muss nicht
- Späti oder Tankstelle unter 200 Quadratmetern: nur eigene Marken
- Mehrweg-Bierflasche aus fremdem Sortiment: muss nicht
- Zerdrückte Dose, Logo und Barcode lesbar: muss zurückgenommen werden
- Automat defekt: Rückgabe an der Kasse
- Flasche ohne Pfandzeichen: muss nicht
- Nicht ausgetrunken: muss nicht
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