Peter Ohm Verband Deutscher Grundstücksnutzer

Licht vom Nachbarn ertragen?

Peter Ohm
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Lutz N. (61) aus Biesdorf: Mein Nachbar hat auf seinem Balkon einen Scheinwerfer installiert. Damit beleuchtet er nachts sein Grundstück und leider auch meins. Was tun dagegen?Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch stellt die nächtliche Beleuchtung eine wesentliche Beeinträchtigung bei der Nutzung des Grundstücks dar. Das müssen Sie nicht hinnehmen. Sie können gerichtlich dagegen vorgehen. Der Nachbar hat zwar das Recht, eine Lampe mit Bewegungsmelder zu installieren. Er muss sie aber so abblenden, dass das Licht nicht auf das Nachbargrundstück fällt und auch nicht blendet.

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