Peta-Aktivisten

Tierschützer nehmen Angler an den Haken

Steinwürfe, Fisch-Klau, Überwachung: Organisation ruft zu Störaktionen auf.

Norbert Koch-Klaucke
Lesezeit 4 Min
Über 32.000 Angler gehen an Berliner Seen auf Fischfang.

Über 32.000 Angler gehen an Berliner Seen auf Fischfang.

© imago-images/stock & people

Die Tierschutzorganisation Peta droht mit Angriff, ruft im Internet Tierfreunde zu Störaktionen auf, um Anglern ihr Hobby gründlich zu vermiesen – etwa mit Steinwürfen oder Wegnahme der gefangenen Tiere. Der Deutsche Anglerverband DAFV bezeichnet das Vorgehen der Tierschützer als „perfide“ Stimmungsmache.

Angeln ist nicht jedermanns Sache. Für einige ist das Fangen und Töten von Fischen Tierquälerei. Auch für Tanja Breining (47), Meeresbiologin und Peta-Aktivistin, die nun mit ihrem Internet-Ratgeber „Angler in Sicht“ viele Petrijünger verärgert. „Fische sind unsere Freunde, gehören nicht auf den Teller“, sagt Breining.

Petrijünger trifft man überall in der Stadt. Auch im Berliner Regierungsviertel werfen sie die Rute aus.

Petrijünger trifft man überall in der Stadt. Auch im Berliner Regierungsviertel werfen sie die Rute aus.

© dpa

Angler seien daher eine Bedrohung, übten Gewalt gegenüber Tieren aus. Davon wolle man sie nun direkt abhalten, „um das Leben der Fische zu retten“. „Viele Tierfreunde möchten einschreiten, wissen nur nicht, wie sie sich verhalten sollen. Daher schrieb ich den Ratgeber“, sagt Breining dem KURIER.

Provokante Thesen

Der Ratgeber beginnt mit einer provokanten These. „Nicht alle Angler sind so friedlich, wie sie gerne tun“, wird den etwa fünf Millionen Freizeitfischern in Deutschland unterstellt. Man solle daher vor einer Begegnung mit einem Angler beispielsweise darauf achten, ob sie Bierflaschen dabei haben oder aggressiv wirken. 

Wird die Situation „ungemütlich“, solle man den Angler aus der Ferne beobachten, mit dem Handy filmen. Wenn der Angler dann noch einen gefangenen Fisch nicht vorschriftsmäßig tötet (ohne Betäubung), rät Peta, die Polizei zu holen, Anzeige wegen Tierquälerei zu stellen.

Letzteres sei juristisch in Ordnung. Aber die Peta-Autorin rät, auch dann gegen Angler einzuschreiten, wenn sie nicht gegen das Gesetz verstoßen: „Sie können trotzdem einen Aufseher suchen oder die Polizei anrufen und den Verdacht äußern, dass hier möglicherweise ohne Fischereischein und/oder unter Alkoholeinfluss geangelt wird.“ Dass so eine absichtliche falsche Verdächtigung als Straftat gewertet werden kann, wurde Peta-Akivistin Breining später wohl klar. Sie löschte im Internet die deftige Passage.

Aufruf zum Diebstahl?

Auch ein weiterer provokanter Tipp wurde überarbeitet. Breining riet, „in der Nähe des Anglers Steine ins Wasser zu werfen (warum auch nicht?)“, um so Fische zu verscheuchen. Als der KURIER die Aktivistin darauf hinwies, dass Angler so etwas als Bedrohung ansehen könnten, wurde das Wort „Steine“ in harmlose „Kieselsteine“ geändert. Peta hält aber weiter an den Ratschlägen fest, dass Tierschützer sich die Fischereierlaubnis der Angler zeigen lassen und versuchen sollen, „gefangene Fische zu retten“.

Die Wegnahme des Fangs kann auch als Diebstahl gewertet werden, so Thomas Struppe, ein Sprecher des Deutschen Anglerverbandes DAFV. „Mit den Aktionen gegen Angler schießt Peta übers Ziel hinaus, fordert möglicherweise sogar mehrfach zur Begehung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten auf“, sagt er. „Menschen unterschiedlicher Interessen so gegeneinander aufzustacheln, ist zivilgesellschaftlich sehr bedenklich.“

Jährlich 2000 Kontrollen

Auch Derk Ehlert, der Wildtier-Experte des Senats, wertet die Peta-Aktion als sehr fragwürdig. „Beim Angeln steht der Tierschutz an oberster Stelle“, sagt er. Daher benötigen Angler eine Fischereierlaubnis. Diese erhält man nur nach ausreichender Schulung und Ablegung einer Prüfung. „Wer angelt, die Erlaubnis dafür vorweisen kann, begeht keine rechtswidrige Tat“, sagt Ehlert. „Wir gehen grundsätzlich davon aus, das die Angler sich an die Regeln halten.“

Dass Gesetze und Vorschriften eingehalten werden, wird in Berlin von Polizei, Ordnungsämtern und Anglerverbänden kontrolliert. Allein das Fischereiamt führt jährlich über 2000 Kontrollen durch. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 50000 Euro geahndet werden.

Das Fischereiamt registrierte 2018 insgesamt 137 Fälle, meistens hatten Angler keinen Fischereischein oder eine Angelkarte. 13430,50 Euro wurden an Bußgeldern kassiert.   

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