Das gilt!

Keine Parkscheibe zur Hand: Reicht ein Zettel mit der Uhrzeit?

Ein Zettel mit der Ankunftszeit hinter der Windschutzscheibe? Gilt nicht. Und wer die exakte Uhrzeit einstellt, verschenkt Parkzeit. Alles, was man zur Parkscheibe wissen muss.

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Wo muss die Parkscheibe abgelegt werden? Und wie stellt man sie eigentlich korrekt ein?

Wo muss die Parkscheibe abgelegt werden? Und wie stellt man sie eigentlich korrekt ein?

© Berit Kessler/Zoonar.com/Imago

Endlich eine Lücke fürs Auto gefunden. Dann der Blick aufs Schild: Parken nur mit Parkscheibe. Und im Handschuhfach liegen lediglich Papiertaschentücher, ein Eiskratzer und eine halbe Rolle Pfefferminz. Kein blaues Scheibchen. Was jetzt? Reicht ein handschriftlicher Zettel? 

Ein Zettel tut es leider nicht

„14.30 Uhr“ auf die Rückseite eines Kassenbons geschrieben und hinter die Scheibe geklemmt: Für das Ordnungsamt haben Sie damit ohne Parkscheibe geparkt. Im Bußgeldkatalog steht dafür ein Verwarnungsgeld von mindestens 20 Euro. Es zählt nur die Scheibe. Und zwar die genormte. Die bekommt man für zwei, drei Euro an jeder Tankstelle, im Supermarkt und in der Drogerie.

Auf welche Uhrzeit stellt man die Parkscheibe?

Die Parkscheibe stellt man nicht auf die Ankunftszeit, sondern auf die nächste halbe Stunde danach. Paragraf 13 der Straßenverkehrsordnung (StVO) verlangt den Zeiger auf dem Strich der halben Stunde, die dem Anhalten folgt.

Man stellt nicht die exakte Ankunftszeit ein, sondern rundet auf die nächste halbe Stunde auf.

Man stellt nicht die exakte Ankunftszeit ein, sondern rundet auf die nächste halbe Stunde auf.

© Michael Bihlmayer / Imago

Wer um 14.23 Uhr einparkt, stellt auf 14.30 Uhr. Wer um 14.31 Uhr kommt, stellt auf 15 Uhr und darf bei zwei Stunden Höchstparkdauer bis 17 Uhr stehen bleiben. Macht fast zweieinhalb Stunden. Wer stattdessen brav die 14.31 Uhr einstellt, ist nicht ehrlicher, sondern falsch dran.

Kurz zurück zum Auto und die Parkscheibe weiterdrehen? Geht das?

Nein, das ist verboten. Den Zeiger im Vorbeigehen ein Stück nach vorn zu schieben, ändert nichts an der Zeit, zu der das Auto tatsächlich abgestellt wurde. Mehr Zeit bringt nur ein neuer Parkvorgang: wegfahren, einmal um den Block, neu einparken. Ist die Lücke dann noch frei, läuft die Uhr von vorn.

Wohin gehört die Parkscheibe im Auto?

Einen festen Platz fürs Ablegen der Parkscheibe schreibt die Straßenverkehrsordnung nicht vor. Verlangt wird nur, dass die Scheibe von außen gut lesbar ist. Üblich ist das Armaturenbrett. 

Das Amtsgericht Lüdinghausen hat 2015 aber auch das Seitenfenster der Fahrerseite akzeptiert und sich dabei auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg gestützt.

Üblich ist es, die Parkscheibe hinter der Windschutzscheibe aufs Armaturenbrett zu legen.

Üblich ist es, die Parkscheibe hinter der Windschutzscheibe aufs Armaturenbrett zu legen.

© Waldmüller/Imago

Was, wenn die Scheibe während des Parkens zuschneit?

Wenn die Windschutzscheibe während des Parkens zuschneit, ist das nicht Ihr Problem. Wer die Parkscheibe so ausgelegt hat, dass sie unter normalen Umständen gut lesbar ist, hat seine Pflicht erfüllt. Zurückkommen und freikratzen muss niemand, darauf weist der ADAC hin.

Muss die Parkscheibe blau sein?

Ja, die Parkscheibe muss blau sein. Die StVO schreibt blau-weiß vor, 15 Zentimeter hoch, elf Zentimeter breit.
Die pinke Scheibe mit dem lustigen Spruch, das schwarze Design-Modell aus dem Zubehörhandel, die selbstausgedruckte Bastelversion: Wer damit parkt, parkt ohne Parkscheibe.

Elektronische Parkscheiben sind erlaubt, brauchen aber eine Typgenehmigung des Kraftfahrtbundesamts.

Was kostet Parken ohne Parkscheibe?

Der Bußgeldkatalog staffelt nach Parkdauer: 20 Euro bis zu einer halben Stunde, 25 Euro bis zu einer Stunde, 30 Euro bis zu zwei Stunden, 35 Euro bis zu drei Stunden, 40 Euro darüber. Seit November 2021 sind das jeweils zehn Euro mehr als früher.

Was man zur Parkscheibe wissen muss – auf einen Blick

  • Zettel gilt nicht, nur die blau-weiße Scheibe im Format 15 x 11 Zentimeter
  • Nächste halbe Stunde einstellen, nicht die genaue Ankunftszeit
  • Weiterdrehen ist verboten, länger parken geht nur durch neues Einparken
  • Kein fester Platz vorgeschrieben, die Scheibe muss nur von außen gut lesbar sein
  • Elektronische Scheiben sind erlaubt, wenn sie eine Typgenehmigung haben
  • 20 bis 40 Euro Verwarnungsgeld laut Bußgeldkatalog, gestaffelt nach Dauer

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