Schwangerschaftsabbruch

Die neue Praxis, Frauenärzte zu kriminalisieren

Berliner Gynäkologin wird angezeigt, weil sie über Abtreibungen informiert.

Annika Leister
Lesezeit 4 Min
Protest gegen den Paragrafen 219a.

Protest gegen den Paragrafen 219a.

© dpa

Gaber leitet die Praxis in Steglitz seit zehn Jahren, fast ebenso lange führt sie Schwangerschaftsabbrüche durch – seitdem steht auch der Satz auf ihrer Homepage. Abtreibungen machen nur einen kleinen Teil ihrer Arbeit aus. Die meisten Frauen kommen zu ihr, weil sie in der Schwangerschaft begleitet werden wollen oder zur Krebs-Vorsorge-Untersuchung. Mehrmals pro Woche behandelt Gaber auch schwangere Frauen, die sich gegen das Kind entscheiden. Es kommen 17-Jährige, die nicht richtig verhütet haben, Vergewaltigungsopfer ebenso Frauen Ende 30, die schon mehrere Kinder haben. 

Internet als erste Informationsquelle

Auf Gabers Schreibtisch steht eine eckige Box mit Taschentüchern, die jeden Montag frisch aufgefüllt wird. Viele Patientinnen brechen hier in Tränen aus. Auch wenn Abtreibungsgegner gerne behaupteten, dass leichtfertig abgetrieben würde: „Keine Frau macht sich die Entscheidung leicht“, sagt Gaber.

Oft spricht sie zwei- oder dreimal mit ihren Patientinnen, bevor die ihre Entscheidung endgültig fällen – zusätzlich zum Gespräch bei einer offiziellen Beratungsstelle, das gesetzlich verpflichtend ist. Gaber fragt alle Frauen, wie sie auf ihre Praxis aufmerksam wurden. Viele googeln – und finden Gaber dank der 13 Worte auf ihrer Homepage. In der schwierigen Lage, in der sich diese Frauen befinden, ist das Internet der erste Ort, um sich zu informieren.

„Werbung“ für Schwangerschaftsabbrüche

Zwei Abtreibungsgegnern missfällt das. Sie haben Gaber angezeigt, um sie zu zwingen, den Satz zu entfernen. Das Duo knöpft sich deutschlandweit seit Monaten eine Praxis nach der anderen vor, die Abtreibungen durchführen. Früher verschickten sie nur Faxe, erzählt Gaber, zu Dutzenden flatterten sie in mancher Woche in ihre Praxis: „Babymörderin!“ stand zum Beispiel darin, dazu Bilder von Totenköpfen und Föten.

Inzwischen haben sich die beiden Männer spezialisiert: Sie ziehen nach einem erfolgreichen Prozess gegen die Gießener Frauenärztin Kristina Hänel im November 2017 jetzt verstärkt vor Gericht. Dabei ist ihre Waffe der Paragraf 219a, der 1933 eingeführt wurde. Er verbietet „Werbung“ für Schwangerschaftsabbrüche „des Vermögensvorteils wegen“. Letzterer Zusatz könnte für Gaber problematisch vor Gericht werden. Denn: Während wohl nur wenige die kurze Information auf ihrer Homepage als „Werbung“ verurteilen würden, wird sie für Abtreibungen bezahlt – wie für jede andere Leistung auch.

Werbeverbot soll bestehen bleiben

Seitdem die Abtreibungsgegner ihren Kreuzzug intensiviert haben, ist der Paragraf auch Thema im Bundestag. Linke, Grüne und die FDP fordern seine Abschaffung und damit Straffreiheit für Ärzte, die informieren. Veraltet sei der Paragraf, der Begriff „Werbung“ so weit auslegbar, dass alles darunter fallen könne, so die Kritiker. Die SPD war auch schon dieser Meinung, ruderte aber wieder zurück. Denn die christlichen Parteien mauern: Ihrer Meinung nach sollte die Sonderregelung bestehen bleiben, um Abtreibungen nicht zu normalisieren.

In der vergangenen Woche haben sich die Koalitionspartner SPD und CDU auf ein Eckpunkte-Papier zur „Reformierung“ des Paragrafen geeinigt. Darin steht: Paragraf 219a, also das Werbeverbot, soll bestehen bleiben. Zwei zentrale Ärzteregister mit Adressen und Informationen sollen von staatlichen Stellen online eingerichtet werden. Die Ärzte sollen auf ihren Homepages auf die Register verweisen und auch selbst informieren dürfen – in welchem Umfang und wie genau, ohne dass sie sich der Werbung schuldig machen, lässt das Papier aber offen. 2019 soll der Bundestag über die Vorlage abstimmen.

Immer weniger Ärzte bieten Abtreibungen an

Was das Papier für Praktiker bedeutet? Um das zu verstehen, musste Gaber stundenlang mit ihrem Anwalt reden. Die Einschätzung des Juristen: Ein Hinweis auf ihrer Homepage, dass sie Abbrüche durchführt, sollte möglich sein. Unklar ist aber schon, ob Gaber angeben darf, dass sie „medikamentös“ abtreibt.

Gaber bezeichnet das Papier als „Mogelpackung“. Sie sagt: „Die Kriminalisierung von Frauenärzten geht weiter.“ Mit zentralen Datenbanken hat sie in Berlin schon schlechte Erfahrungen gemacht. Denn der Senat führt bereits ein Register, wie es sich der Bund jetzt wünscht. In der Liste seien viele Infos veraltet. Praxen, die dort aufgeführt würden, gebe es gar nicht mehr. Und: Keine ihrer Patientinnen sei bisher über die Senats-Homepage auf ihre Praxis aufmerksam geworden. 

Einen Trend, den die Abtreibungsgegner mit ihrer Arbeit ausgelöst haben, wird die Große Koalition so nach Gabers Meinung nicht aufhalten können: „Immer weniger junge Ärzte bieten überhaupt Abtreibungen an“, sagt sie. „Sie haben keine Lust auf den Stress.“ 

Gaber wartet auf die Entscheidung, ob ein Verfahren gegen sie eröffnet wird. Vorher will sie sich auf keinen Fall beugen. Der Informationssatz steht weiter auf ihrer Homepage. „Ich kann nicht als Nächste den Schwanz einkneifen“, sagt sie.

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