Wer seinen Fahrzeugschein im Auto lagert, handelt nicht grob fahrlässig. Die Richter: Solange die Papiere nicht von außen sichtbar sind, erhöht dies die Gefahr eines Diebstahls nicht. Außerdem: Sobald das Fahrzeug von der Polizei zur Fahndung ausgeschrieben ist, ist der Schein als Legitimationspapier für die Diebe völlig nutzlos.OLG Oldenburg, Az. 5 U 153/09
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