Für viele Menschen gehört die Tablette so selbstverständlich zum Morgen wie der Kaffee: Pantoprazol drosselt die Magensäureproduktion und wird deshalb gegen Sodbrennen und saures Aufstoßen, gegen die Refluxkrankheit, gegen Magen- und Zwölffingerdarmgeschwüre oder auch begleitend zur Vorbeugung von Magenschäden bei dauerhafter Einnahme von Schmerzmitteln eingesetzt. Wer das Magenmittel nutzt, sollte den folgenden Rückruf aufmerksam durchlesen.
Diese zwei Chargen Pantoprazol holt Betapharm zurück
Der Arzneimittelhersteller Betapharm hat zwei Chargen des Magenmittels Pantoprazol beta 40 mg zurückgerufen. Das Präparat ist in dieser Wirkstärke verschreibungspflichtig. Frei verkäuflich sind nur kleine 20-Milligramm-Packungen anderer Anbieter, die vom Rückruf nicht betroffen sind.
Der Rückruf läuft auf Apotheken- und Großhandelsebene und gilt bundesweit, also auch für Apotheken in Berlin und Brandenburg. Die Rückrufinformation ist nach Angaben des Branchendienstes Apotheke Adhoc auf den 12. September datiert.
Bestimmte Chargen von Pantoprazol sind zurückgerufen worden. (Symbolbild)
© Ulrich Roth/imago
Es geht um magensaftresistente Tabletten der Betapharm Arzneimittel GmbH in zwei Packungsgrößen:
- Pantoprazol beta 40 mg, 30 Tabletten, Charge CV250342
- Pantoprazol beta 40 mg, 100 Tabletten, Charge CV250344
Andere Chargen desselben Präparats sind nach Herstellerangaben nicht betroffen, Pantoprazol-Produkte anderer Anbieter ebenfalls nicht. Apotheken und Großhandel sollen vorhandene Bestände sperren und über den Großhandel zur Gutschrift zurückschicken.
Zwei Gründe für den Rückruf
Der Hersteller nennt zwei Gründe. Erstens gelangten einzelne Packungen in den Verkehr, ohne dass die vorgeschriebene sachkundige Person sie freigegeben hatte – ein formaler Verstoß gegen EU‑Vorgaben. Zweitens wich das Präparat beim Parameter Wirkstofffreisetzung von der gültigen Spezifikation ab.
Was das für Patientinnen und Patienten praktisch bedeutet, bleibt nach aktuellem Stand offen. Ein konkretes Gesundheitsrisiko wird in der Rückrufinformation nicht genannt. Ob und wie viele Packungen der beiden Chargen tatsächlich an Patienten ausgehändigt wurden, geht aus der Meldung ebenfalls nicht hervor.
Wo die Chargennummer steht
Die Nummer findet sich auf der Faltschachtel und auf dem Blister, meist hinter dem Kürzel „Ch.-B.“ Wer sich unsicher ist, kann die Packung in der Apotheke prüfen lassen.
Wer unsicher ist, kann seine Pantoprazol-Tabletten in der Apotheke überprüfen lassen. (Symbolbild)
© Manfred Segerer/Imago
Wichtig für alle, die das Mittel dauerhaft einnehmen: Die Therapie sollte niemand auf eigene Faust absetzen, reduzieren oder umstellen. Vor jeder Änderung steht das Gespräch mit der Ärztin, dem Arzt oder der Apotheke. Ein Rückruf auf Apothekenebene ist keine Aufforderung, die Behandlung zu unterbrechen.
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