Rückblick: Am 10. Januar 2014 saß der damals 26-jährige Tahir Ö. in einem Wettbüro an der Residenzstraße, als mehrere Maskierte den Laden stürmten und Ö. gezielt erschossen. Hintergrund soll eine Messerstecherei am 13. Oktober 2013 gewesen sein. Damals hatte der den Bandidos nahestehende Tahir Ö. einen Türsteher des Clubs „Traffic“ am Alexanderplatz niedergestochen – weil der ihm den Einlass verweigert hatte. Doch der Türsteher gehörte zu den Berliner Hells Angels um Kadir P., der blutige Rache schwor. Sowohl Kadir P. als auch die Wettbüro-Mörder wurden kurz nach der Tat verhaftet und stehen derzeit vor Gericht.
Die Familie von Ö. stellte bereits vor einer möglichen Verurteilung eine Entschädigungsforderung an das Land Berlin. Nach dem Opferentschädigungsgesetz ist eine Versorgung der Hinterbliebenen möglich, wenn ein Angehöriger „infolge eines rechtswidrigen tätlichen Angriffs gegen seine oder eine andere Person oder durch dessen rechtmäßige Abwehr eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat“.
Doch im Fall Tahir Ö. lehnte das LaGeSo die Forderung laut einer Berliner Tageszeitung mit folgender Begründung ab: „Das Opfer gehörte vermutlich selbst einer Rockergruppierung an. Nach dem Willen des Gesetzgebers (…) sollen nur unschuldige Opfer von Gewaltkriminalität entschädigt werden.“ So habe Tahir Ö. seine Ermordung möglicherweise provoziert, als er ein Mitglied der Hells Angels niedergestochen habe.
Wurde Ö. tatsächlich aus Rache erschossen? „Das ist Gegenstand eines Prozesses, der noch nicht abgeschlossen ist“, wird der Anwalt der Familie Ö. zitiert. Deswegen sei der Ablehnungsbescheid „ungeheuerlich“. Die Frage, warum die Familie bereits vor Prozessende eine Entschädigung fordert, beantwortet der Anwalt jedoch nicht.
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