Oma und Polizisten ermordet

Dreifach-Killer von Müllrose muss lebenslang in den Knast

Am Freitag verurteilte das Landgericht Frankfurt (Oder) den 25-Jährigen.

BK
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Jan G. am 2. Februar 2018 mit seinem Verteidiger vor dem Landgericht Frankfurt (Oder).

Jan G. am 2. Februar 2018 mit seinem Verteidiger vor dem Landgericht Frankfurt (Oder).

© dpa

Lebenslang für den Dreifach-Killer: Weil er seine Oma in Müllrose (Oder-Spree) erstach und auf der Flucht zwei Polizisten in Oegeln totfuhr, ist Jan G. nun wegen Mordes verurteilt worden. Die Richter am Landgericht in Frankfurt (Oder) folgten am Freitag dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Zudem wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt - das heißt, das Jan G. auch nach 15 Jahren Haft nicht aus dem Gefängnis kommt. Im Prozess hatte Jan G. zugegeben, für den Tod der drei Menschen verantwortlich zu sein. 

An dieser Bundesstraße bei Beeskow überfuhr Jan G. (24) zwei Polizisten. Die Beamten starben noch vor Ort.  

An dieser Bundesstraße bei Beeskow überfuhr Jan G. (24) zwei Polizisten. Die Beamten starben noch vor Ort.  

© dpa

Die Staatsanwaltschaft hatte lebenslange Haft wegen Mordes gefordert, die Verteidigung hingegen zwölf Jahre wegen gefährlicher Körperverletzung und Totschlag bei der Frau sowie fahrlässiger Tötung bei den beiden Beamten. Der Anwalt des Angeklagten wollte, dass das Gericht eine verminderte Schuldfähigkeit berücksichtigt.

Das Gericht sah es jedoch als erwiesen an, dass Jan G. schuldfähig ist. „Ihm waren das Ausmaß und die Folgen seines Handelns bewusst“, so Richterin Claudia Cottäus. Er habe zwar eine emotional instabile Persönlichkeit, sei aber in seiner Steuerungsfähigkeit nicht beeinträchtigt gewesen.

Bei den Taten habe er unter Drogen gestanden. Nach der Tötung der Großmutter habe er den „unbedingten Willen zur Flucht“ gehabt und „wollte sich auf keinen Fall von der Polizei schnappen lassen“. 

Jan G. überfuhr die beiden Polizisten mit hohen Geschwindigkeit

Jan G. lebte im Februar des vergangenen Jahres im Haus seiner Oma in Müllrose. Am Tattag, an dem seine Großmutter ihren 79. Geburtstag beging, hatte er sich über die vollgestellte Badewanne geärgert. Jan G. soll unter Drogen gestanden haben, als er seiner Oma Honig über den Kopf schüttete, auf sie mit Fäusten und einem Stuhl einprügelte und sie mit Tritten traktierte. Als sich die Frau ins Bad flüchtete, trat er die Tür ein. Schließlich tötete er die Seniorin mit ihrem Lieblingsküchenmesser und raste mit ihrem Auto davon. 

Auf seiner Flucht überfuhr er bei der Ortschaft Oegeln mit hoher Geschwindigkeit gezielt zwei Polizeibeamte, die seine Flucht mit einem Nagelgurt beenden wollten. Die 49 und 52 Jahre alten Familienväter waren sofort tot. 

Jan G. habe billigend in Kauf genommen, dass es ihnen nicht gelingen konnte, sich zu retten, sagte die Richterin in der Urteilsbegründung. „Sie rechneten nicht mit dem Angriff auf ihr Leben.“ 

Jan G. schlachtete seine Katze, rammte einem Freund ein Messer in den Hals

Was hier vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) verhandelt wurde, zeichnete sich lange vor den Taten ab. Denn der Angeklagte ist für Polizei und Justiz kein Unbekannter. Er ist mehrfach wegen Gewaltdelikten vorbestraft. Jan G. war schon in der Grundschule verhaltensauffällig. Er nahm seit Jahren Drogen. Mit 14 kam er in ein therapeutisches Wohnheim und wurde schon zwei Jahre später – weil er unführbar war – wieder entlassen. Nach Hause. Was Therapeuten nicht erreichten, sollte nun die Mutter schaffen.

Jan G. schlachtete seine Katze, er rammte einem Freund ein Messer in den Hals. Ärzte diagnostizierten bei ihm eine Schizophrenie. Seine Mutter Leila G. bat die Behörden mehrfach um Hilfe, sie machte darauf aufmerksam, dass ihr Sohn hochgefährlich, eine tickende Zeitbombe sei. Jan G. drohte, sie umzubringen. Dem Lebensgefährten von Leila G. kündigte er an, ihn „wie ein Schwein abzuschlachten“. Er drohte, Mutter und Lebensgefährten die Köpfe abzuschneiden. Er verbreitete eine Atmosphäre der Angst. 

Jan G. galt als psychisch krank

Im November, drei Monate vor der Tat, wurde Jan G. vom Landgericht Frankfurt (Oder) vom Vorwurf der vorsätzlichen Körperverletzung freigesprochen. Jan G. galt als psychisch krank. Das Gericht ordnete die Unterbringung des drogenabhängigen Mannes in der Psychiatrie an – setzte diese Maßnahme aber zur Bewährung aus. Als Auflagen gaben ihn die Richter mit auf den Weg, keine Drogen nehmen und Brandenburg nicht verlassen zu dürfen.

Doch schon im Dezember verstieß er gegen die Anordnungen. Da wurde er bei einer Verkehrskontrolle in Bayern in einem gestohlenen Auto, ohne Führerschein und mit Drogen im Blut erwischt und für einen Monat in die Psychiatrie gesteckt. Um dann in den Haushalt seiner Großmutter entlassen zu werden. Die ihn nie angezeigt hatte, so Jan G. vor Gericht. Die ihm offenbar auch Geld für Drogen gab.

In diesem Haus in Müllrose soll Jan G. seine 79 Jahre alte Oma getötet haben.

In diesem Haus in Müllrose soll Jan G. seine 79 Jahre alte Oma getötet haben.

© dpa/Patrick Pleul

Kein Verstoß gegen Bewährungsauflagen

Bei einer Anhörung am 13. Februar 2017 vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) sahen die Richter keinen Verstoß gegen die Bewährungsauflagen. Jan G. blieb auf freien Fuß. Es kümmerte offenbar niemanden, dass er sich nicht mehr bei seiner Bewährungshelferin meldete und auch nicht bei den angeordneten Psychiatrie-Terminen erschien. Erst, nachdem Jan G. drei Menschen getötet hatte, hoben die Richter die Bewährung auf.

Im jetzigen Prozess betonte ein Professor für forensische Psychiatrie als Gutachter, dass der Angeklagte nicht schizophren und damit schuldfähig sei. (BK)

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