Dagegen hatten sich zwei Taxiunternehmen gewehrt. Sie halten die Kosten für die Anschaffung der Geräte - etwa 500 Euro - sowie die Betriebskosten für zu hoch. (Az.: VG 11 L 213.15 u.a.)
Die Verwaltungsrichter rechneten etwas anders: Sie veranschlagten etwa 20 Euro Miete im Monat, die über einen Kreditkartenzuschlag von 1,50 Euro wieder hereingeholt werden könnten. Der bargeldlose Zahlungsverkehr sei außerdem mittlerweile weit verbreitet. Vor allem Touristen aus dem Ausland werde eine Taxifahrt dadurch erleichtert.
Die Taxiunternehmen können gegen die Beschlüsse Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen.
Ihre Meinung interessiert uns. Feedback zu diesem Beitrag senden Sie bitte an leser-bk@berlinerverlag.com