In der aktuellen Ausgabe von „Der Kriminalist“, der Zeitschrift des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, sagt Kamstra zum angeblichen Verbotserfolg des Innensenators: „Ich war und bin kein Freund dieser Verbotsverfügung!“ Zwar sei die Verfügung durchaus ein „klares politisches Signal gewesen.“ Doch aus staatsanwaltlicher Sicht ist er klar gegen derartige Aktionen. „Ein Verbot ändert die Gesinnung dieser Leute nicht. Und nach dem Verbot hatten wir beträchtliche Mühe, festzustellen, wo unsere verbotenen Rocker abgeblieben sind.“ Später habe sich gezeigt, dass „die Mitglieder der verbotenen Truppe sich erwartungsgemäß einfach anderen Clubs angeschlossen oder neue Clubs gegründet haben.“
Zudem habe die „Verbotsverfügung einen bitteren Beigeschmack gehabt, weil sie mit ziemlicher Sicherheit aus Polizeikreisen an Presse und Rocker verraten worden war!“
Im Zuge der Ermittlungen um den Geheimnisverrat hatte Henkel die von der Staatsanwaltschaft abgelehnte Verbotsverfügung dennoch beharrlich als „Erfolg“ bezeichnet. Und angekündigt: „Wir werden den Druck weiterhin aufrechterhalten.“
Doch auch hier greift Berlins Oberstaatsanwalt Kamstra die Politik scharf an. „Um den Jahreswechsel 2013/2014 waren bereits Töne aus dem politischen Raum und leider auch aus der Polizeiführung zu hören, die mich beunruhigt haben“, so der Ermittler, dessen Abteilung nach eigener Aussage „für alle Verfahren zuständig“ sei, bei denen ein Rocker Beschuldigter ist, mit Ausnahme von Tötungsdelikten und reinen Btm-Taten (Drogen, Anm. der Red.)“. Es habe ihn „beunruhigt, dass gesagt wurde, man habe erhebliche Erfolge in der Bekämpfung der Rockerkriminalität zu verzeichnen. Das klang für mich nach Rückzug, und es war falsch!“
Zwar seien die Ermittler von Polizei und Staatsanwaltschaft „auf einem gutem Weg“, dank der „Null-Toleranz-Linie“ gebe es auch Ermittlungserfolge. Dennoch: „Wir haben noch keinen einzigen Hells-Angels- oder Bandidos-Präsidenten nachhaltig zu einer Verurteilung führen können. Und wo die Rocker ihr kriminelles Vermögen gelassen haben, wissen wir auch noch nicht. Ich kann nicht sagen, ob wir dieses Ziel überhaupt jemals erreichen.“
Berlin entwickle sich als Kriminalitätshochburg weiter – der Staat müsse sich „endlich entscheiden, was er will“, so der Oberstaatsanwalt. „Entweder bessere Möglichkeiten für die Ermittlungsbehörden, notfalls auch unter Einschränkung einzelner Persönlichkeitsrechte. Oder Inkaufnahme von Kriminalitätsformen, die ohne bessere Ermittlungsmethoden einfach nicht aufklärbar sind!“
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