Der Urlaubs-Schock gleich zu Beginn der Reise: Vergeblich wartet man am Gepäckband des Flughafens auf seinen Koffer. Oder aber: Der Koffer ist da - aber am Ausgang fehlt die Brieftasche mit Kreditkarten, Geld, Reiseunterlagen.Egal, ob verloren oder gestohlen: den Schaden begrenzen kann man nur mit sofortiger Verlustanzeige, sagen die Rechtsexperten von der Arag.Für das verlorene Fluggepäck gilt dabei: Die Airline, mit der man flog, haftet auch dann, wenn nicht sie, sondern das Flughafenpersonal die Schuld trägt. Aber: Nach internationalen Abkommen gibt es pro Gepäckstück höchstens 1200 Euro.Schadensersatz gibt es dafür auch, wenn der Koffer "nur" verspätet war. Da darf der Fluggast am Urlaubsort die in der Wartezeit benötigten Sachen, etwa Kleidung oder Pflegemittel, kaufen, der Fluggesellschaft die Rechnungen präsentieren.Diebstähle müssen in jedem Fall auf dem Revier der örtlichen Polizei angezeigt werden. Ohne eine solche Anzeige gibt es von der Versicherung keinen Schadensersatz. Zuständig für die Schadensregulierung sind in vielen Fällen die normale Hausratversicherung, (fast) immer eine zusätzliche Gepäckversicherung. Aber: Ließ man das Gepäck fahrlässig unbeaufsichtigt stehen, zahlt auch die Gepäckversicherung keinen Cent.Auch sofort zu erledigen: Gestohlene EC- oder Kreditkarten sperren! Eine zentrale Sperr-Notrufnummer erreicht man unter Tel. 116116.------------------------------
Ihre Meinung interessiert uns. Feedback zu diesem Beitrag senden Sie bitte an leser-bk@berlinerverlag.com