Sven A. (41) aus Treptow: Ich wollte nach dem Umzug einen günstigeren Telefon-Anbieter suchen. Laut wurde durch den Umzug ein neuer zweijähriger Vertrag geschlossen. Ist das rechtens?Die gegenwärtige Praxis ist tatsächlich so, dass bei einem Umzug ein neuer Vertrag geschlossen wird. Der Bundesgerichtshof hat vom 11. November 2010 (Az.: III ZR 57/10) ein Urteil gefällt. Darin heißt es: "Der Wohnortwechsel gehört allein zur Risiko- und Verantwortungssphäre des Kunden." "Eine Ausnahme von diesen Grundsätzen ist allenfalls anzunehmen, wenn der Kunde aus unabweisbaren beruflichen Gründen zu einem Ortswechsel gezwungen ist."
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