Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, im März in die Wohnung des Mannes in Schönewalde eingebrochen zu sein und ihn aus Eifersucht angezündet zu haben. Das Opfer konnte zwar die Flammen am Körper löschen, wurde aber lebensgefährlich verletzt.
Das Urteil liegt über der Forderung der Staatsanwaltschaft, die auf zwölfeinhalb Jahre Haft wegen versuchten Mordes plädiert hatte. Die Verteidigung ging von versuchtem Totschlag aus. Der Angeklagte hatte zum Prozessauftakt Mitte November zwar zugegeben, in die Wohnung eingebrochen zu sein, hatte sich zum weiteren Geschehen aber auf Erinnerungslücken berufen. dpa
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