Am Mittwoch hat es vor der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Cottbus hierzu eine Anhörung gegeben, teilte die Staatsanwaltschaft mit.
Die Frau könne nach Verbüßung von zwei Dritteln ihrer Strafe vorzeitig aus der Haft kommen, hatte zuvor die Bild-Zeitung berichtet. Dies könne geschehen, sobald die Staatsanwaltschaft einen Rechtsmittelverzicht erklärt habe, berichtet das Blatt unter Berufung auf den Strafverteidiger.
Die „Märkische Allgemeine“ berichtete in ihrer Online-Ausgabe, dass die Frau noch in dieser Woche entlassen werden solle. Der schriftliche Beschluss der Strafvollstreckungskammer müsse noch der Justizvollzugsanstalt Luckau-Duben zugestellt werden, in der die Verurteilte zehn Jahre inhaftiert war. Die Zeitung berief sich gleichfalls auf den Rechtsanwalt der Frau.
Die Frau war im Juni 2006 zu 15 Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt worden. Dem Urteil zufolge hatte die gelernte Zahnarzthelferin zwischen 1992 und 1998 ihre acht lebend geborenen Säuglinge unversorgt sterben lassen. Ein Fall war verjährt. Die toten Kinder hatte sie in Plastiktüten gewickelt und in Gefäßen verscharrt. Bei Umzügen nahm sie diese Gefäße mit, ehe sie diese auf dem elterlichen Grundstück in Brieskow-Finkenheerd nahe der polnischen Grenze abstellte. Dort waren sie bei Aufräumarbeiten vor zehn Jahren entdeckt worden. LEX/dpa
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