Der Bundestag hatte es 2016 erlassen, nachdem Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) die Vorlage geliefert hatte. Bundesländer und Kommunen – in Berlin die Bezirke – müssen es umsetzen, am 1. Juli tritt es in Kraft.
Stephan von Dassel, grüner Bürgermeister von Mitte, sieht sich aber in seiner Handlungsfähigkeit eingeschränkt: Der Senat habe bislang weder Rechtsverordnungen noch Ausführungsvorschriften geliefert, was zu tun ist, wenn Prostituierte beim Ordnungsamt im zweiten Halbjahr ihr Gewerbe anmelden müssen und beim Gesundheitsamt registrieren müssen, Bordellbetreiber eine Erlaubnis ihres Betriebs beantragen. „Der Senat hat noch nicht einmal festgelegt, welches seiner Ressorts dafür zuständig ist.“
Stephanie Klee, Prostituierte und Vorstandsvorsitzende des Vereins „Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen“, hat allerdings etwas läuten gehört: Das Kultur- und Europaressort von Klaus Lederer (Linke) solle es sein. Warum auch immer.
Sie formuliert aber ganz andere Bedenken, denn Berlin sei mit seinen fehlenden Durchführungsvorschriften nicht allein: Kein Bundesland habe es bislang geschafft, sie zu erlassen. Was Berlin angeht, fordert sie eine zentrale Stelle für die Anmeldung und Registrierung.
Sie erwartet, dass das Gesetz zu einer Konzentration im Gewerbe führen wird. „Ist in einem Wohnungsbordell mehr als eine Frau tätig, muss es als Betrieb angemeldet werden.“ Dann greife ein ganzer Wust von Vorschriften – vom getrennten Sanitärbereich für die Frauen bis zum Pausenraum. In einer Wohnung sei die bauliche Trennung teuer und vom Platz her kaum möglich. Große Bordelle könnten sich dagegen Baufachleute und Rechtsanwälte leisten, die alles regeln.
Stephanie Klee sagt, dass Huren und Kommunen gegen das Gesetz sind.Bürgermeister Stephan von Dassel wartet auf Vorgaben des Senats.
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Kleine Puffs – niemand weiß, wie viele es in Berlin sind, es geht die Zahl 400 um – seien auch durchs Baurecht gefährdet: Als Betrieb dürften sie laut Klee nur in Gewerbe- oder Mischgebieten existieren, die meisten seien aber in Wohngebieten ansässig. Mit Beseitigung der kleinen Bordelle erfülle das Gesetz am Ende nur die Wünsche von Polizei und Finanzämtern, die es mit Pass- und Finanzkontrollen leichter habe. „Das Familiäre und Legere fällt weg“, befürchtet Klee.
Frauen und Bordellbetreiber sehen sich außerdem einem ungeheueren Kontrolldruck ausgesetzt: Alle zwei Jahre müsse man „antanzen“, wie Klee es formuliert, um die Genehmigung verlängern zu lassen, Prostituierte unter 21 Jahre jährlich.
Alle Jahre beziehungsweise halbjährlich muss eine Gesundheitsberatung stattfinden, und die sexuellen Dienstleister müssen einen entsprechenden Ausweis mit sich führen. Dort steht groß drauf, was der Ausweis zu bedeuten hat, und es muss vermerkt sein, in welchen Städten die Frau oder der Mann tätig werden will. Klee: „Wir sind ein sehr mobiles Gewerbe, der vorgesehene Platz dafür reicht nicht.“
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