Wegen Verfahrensfehlern im Besetzungsverfahren hatte das Verwaltungsgericht am 12. Juli entschieden, dass Hansen vorerst nicht auf den am 31. Mai pensionierten Dieter Glietsch folgen darf. Geklagt hatte Klaus Keese (59), Chef der Polizeidirektion 1, der als Bewerber unterlegen war.
Der Gerichtsbeschluss war schon eine Backpfeife für Körting, weil die SPD Hansen im Senat gegen die Linke durchgesetzt hatte. Jetzt kam das Eingeständnis dazu, einen Rechtsfehler gemacht zu haben. Körting kündigte an: Eine Auswahlkommission wird gegründet, die einen Katalog von Fragen aufstellt, die sie irgendwann den beiden Kontrahenten stellt. Wann, ist unklar.
„Flickschusterei“, sagt Grünen-Spitzenkandidatin Renate Künast und fordert: Der nächste Senat soll den Polizeipräsidenten benennen. Die jetzige Ausschreibung sei klar auf Hansen zugeschnitten. Marion Seelig, Innenexpertin der Linken, verlangt eine neue Ausschreibung, und ihr CDU-Kollege Peter Trapp ist ein bisschen dankbar: Das Gericht sei der gleichen Auffassung gewesen, die die CDU immer vertrat. Ansonsten rate er Hansen: „Lass es sein.“ Er hat aus der Polizei gehört, dass viele Beamte die Autorität Hansens nicht anerkennen würden, weil der sich 2008 als dienstunfähig krankmeldete. Trapp verlangt eine Öffnung des Verfahrens für weitere Bewerber.
GL
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