Handy einkassieren, den Gang aufs Klo verweigern oder Trinken verbieten – ihr Schulleben lang sammelten Dallan Sam (20) und Fernando Rode (20) schlechte Erfahrungen mit Lehrern. Die Facebook-Kumpels stießen in Foren darauf, dass viele ihre Erlebnisse mit fragwürdigen Pädagogen massenhaft teilen – und wollten wissen: „Was Lehrer nicht dürfen!“ Der Leitfaden ist jetzt als Buch erschienen.
Die Jungs aus Celle und Sankt Augustin dachten früher, was ein Lehrer sagt, ist Gesetz! Das dem nicht immer so ist, wurde bei ihren Recherchen schnell klar. Sie spielten 50 Fälle durch und ließen die von Hochschulrechtler Rolf Tarneden (42) juristisch untermauern. Zum Beispiel die Frage: Darf mir der Lehrer mein Handy wegnehmen? Er darf es nur einkassieren, damit es der Schüler im Unterricht nicht benutzt. Nach der Stunde oder nach Schulschluss müsse er es wieder herausgeben. Will er das Smartphone durchsuchen, muss er schon die Polizei rufen. Die darf das mit richterlicher Anordnung oder bei Gefahr im Verzug beschlagnahmen. Gleiches gilt auch für die Taschenkontrolle.
Bei vielen Fragen helfe Betroffenen nur ein Blick in die Schulordnung, etwa ob der Lehrer einem das Trinken verbieten darf. Klar dagegen sei die Frage, ob ein Lehrer den Schüler beleidigen darf. Nein! Laut Strafgesetzbuch sind Beleidigungen sogar strafbar – müssen aber bewiesen werden.
Im Recht ist der Lehrer dagegen, wenn er zwei Prügelknaben von der Teilnahme an der Klassenfahrt ausschließt. Er darf auch einen bestimmten Stift (etwa rot oder zu hell) verbieten. Auch wenn ein Schüler den Unterricht massiv stört, darf er ihn vor die Tür schicken.
Ob man in der Pause den Schulhof verlassen darf, wird oft diskutiert. „Schüler der Klassen 1-10 dürfen das Schulgelände nicht verlassen, aber volljährigen Abiturienten kann das kein Pauker verbieten“, weiß der Leitfaden. Bleibt noch die Frage, wer den Unterricht beendet: der Lehrer oder das Klingeln? „Der Lehrer beendet den Unterricht“, heißt Dallans bedauerliche Antwort. CWG
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