Supermarkt

Ab Mittwoch greifen neue EU-Verpackungsregeln: Das ändert sich für Sie bis 2030

Am 12. August tritt die neue Verpackungsverordnung der EU in Kraft. Der Einkauf sieht danach unverändert aus – der eigentliche Umbau kommt in Stufen bis 2030.

Foto von Autor/Autorin: Tobias Esters
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Obst in einer dünnen Plastiktüte: Diese Beutel an der Supermarktkasse sind ab 2030 EU-weit verboten.

Obst in einer dünnen Plastiktüte: Diese Beutel an der Supermarktkasse sind ab 2030 EU-weit verboten.

© Norbert Neetz/epd-bild

Wer ab Mittwoch in einem Supermarkt an der Kasse steht, wird noch keinen Unterschied bemerken. Trotzdem beginnt an diesem Tag der größte Umbau der Verpackungsregeln seit Jahren: Am 12. August 2026 tritt die neue Verpackungsverordnung der EU in Kraft. Sofort wirksam ist allerdings nur ein Teil der Vorgaben. Plastiktüte, Obstnetz und Ketchup-Tütchen bekommen Fristen.

Erste Stufe: PFAS raus aus der Lebensmittelverpackung

Die erste Stufe betrifft nicht die Form der Verpackung, sondern einen Inhaltsstoff. In Lebensmittelverpackungen sind PFAS von Mittwoch an nicht mehr erlaubt. Gemeint sind die sogenannten Ewigkeitschemikalien, die Papier und Pappe wasser- und fettdicht machen und deshalb bislang in vielen Einwegverpackungen stecken.

Der Grund für das Verbot: PFAS bauen sich in der Umwelt praktisch nicht ab und stehen im Verdacht, Krebs auszulösen und die Fruchtbarkeit zu beeinträchtigen.

Bisphenol A ist in Lebensmittelverpackungen bereits untersagt. Eine Ausnahme gilt noch bis Juli 2028 für Innenbeschichtungen von Konserven mit Obst, Gemüse und Fisch.

Portionstütchen für Ketchup und Mayonnaise neben Pommes und Burger: Beim Essen im Lokal sollen diese Verpackungen ab 2030 verschwinden.

Portionstütchen für Ketchup und Mayonnaise neben Pommes und Burger: Beim Essen im Lokal sollen diese Verpackungen ab 2030 verschwinden.

© APress/Imago

Hinter der gesamten Verordnung steht eine Zahl: Rechnerisch fallen pro Kopf und Jahr in der EU 177,8 Kilogramm Verpackungsmüll an. Bis 2040 soll dieser Wert um mindestens 15 Prozent sinken. Nach Daten des Statistikamts Eurostat war der Berg bis 2021 immer weiter gewachsen und ging danach zwei Jahre lang zurück; aktuellere Werte liegen bislang nicht vor.

An der Kasse bleibt zunächst alles beim Alten

Für den Einkauf selbst ändert sich in diesem Jahrzehnt noch wenig. Erst ab 2030 sind die dünnen Plastikbeutel verboten, die an vielen Kassen für den schnellen Transport ausliegen. Vom selben Zeitpunkt an dürfen frisches Obst und Gemüse nicht mehr in Netzen, Beuteln oder Schalen aus Kunststoff verkauft werden. Auch die Folie, die Sixpacks aus Dosen oder Flaschen zusammenhält, fällt weg – erlaubt bleibt sie nur, wenn sie für den Transport nötig ist. Papier und andere Materialien sind weiter zulässig.

Shampoo, Conditioner und Duschgel in Mini-Fläschchen auf einer Ablage im Hotelbad: Diese Einwegverpackungen aus Kunststoff verbietet die EU.

Shampoo, Conditioner und Duschgel in Mini-Fläschchen auf einer Ablage im Hotelbad: Diese Einwegverpackungen aus Kunststoff verbietet die EU.

© YAY Images/Imago

In der Gastronomie kommt der Umbau in Jahresschritten, jeweils zum 12. Februar. Vom 12. Februar 2027 an müssen Cafés und Restaurants es zulassen, dass Gäste ihren eigenen Becher oder ihre eigene Dose mitbringen.

Ein Jahr später sind Gastronomieketten verpflichtet, selbst Mehrwegbecher im Angebot zu haben; kleine Betriebe bleiben ausgenommen. Zum 12. Februar 2029 folgt das Verbot der geschäumten Polystyrol-Behälter – jener weißen Boxen, in denen Imbisse warmes Essen ausgeben.

Tütchen vom Tisch, Fläschchen aus dem Hotel

Ab 2030 gilt dann für alles, was im Lokal oder auf der Terrasse verzehrt wird: kein Einwegplastik mehr. Damit verschwinden auch die Portionstütchen für Ketchup, Mayonnaise, Zucker und Salz von den Tischen. Wer sein Essen mitnimmt, darf sie weiterhin bekommen; für kleine Cafés und Restaurants sind Ausnahmen möglich.

Hotels müssen sich von den Mini-Fläschchen mit Shampoo und Seife aus Kunststoff trennen. Und am Flughafen endet zum 12. Februar 2029 ein vertrautes Bild: Koffer dürfen dann EU-weit nicht mehr in Schrumpffolie eingewickelt werden.

Ab 2030 darf zudem nichts mehr verkauft werden, was sich nicht zu mindestens 70 Prozent recyceln lässt. Für Plastikflaschen ist das unproblematisch. Schwieriger wird es bei Verpackungen aus mehreren Kunststoffarten, etwa dem Joghurtbecher.

Die Industrie hofft deshalb, dass die EU-Kommission auch das chemische Recycling anerkennt, bei dem Kunststoff so stark erhitzt wird, dass er in seine Bausteine zerfällt. Das Verfahren braucht viel Energie und kann krebserregende Schadstoffe freisetzen. Zugelassen ist es bisher nur für Plastikflaschen, die ohnehin gut recycelbar sind.

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