Navi weg! Wer zahlt?

BK
Lesezeit 1 Min

Da es für hochpreisige Navigationsgeräte mit einem Alter von vier Jahren keinen Gebrauchtteilemarkt gibt, ist für den Wiederbeschaffungswert in der Fahrzeugversicherung der Neuwert des Gerätes in Ansatz zu bringen. Ein Abzug "neu für alt" ist nur dann vorzunehmen, wenn auch sonst bestehende Aufwendungen erspart werden.Amtsgericht Düsseldorf, Az.: 42 C 9779/08

Ihre Meinung interessiert uns. Feedback zu diesem Beitrag senden Sie bitte an leser-bk@berlinerverlag.com