Trogen - "Ruhe und Erholung in ihrer ursprünglichsten Form" verspricht das Appenzellerland in Werbebroschüren. Aber bitte nicht "zu ursprünglich"! Denn nackt durch die Berge stiefeln ist verboten, entschied ein Schweizer Gericht. Ein FKK-Fan (47) bekam umgerechnet 70 Euro Strafe aufgedrückt, weil er hüllenlos das Panorama genoss, prompt angezeigt wurde. Der Naturfreund klagte, bekam in erster Instanz sogar Recht. Doch nun machte das Obergericht Schluss mit nackig.
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