Das Landgericht in der Hauptstadt hatte den 1995 in Deutschland Geborenen im Februar 2016 zu einer Jugendstrafe von vierzehn Jahren verurteilt. Demnach wurde der infame Mord verabredet, geplant und vorbereitet. Der Mann habe „auf besonders perfide Art“ die Liebe seiner Ex-Freundin ausgenutzt, um sie und das Kind loszuwerden.
Demnach wurde die 19-jährige Maria von zwei Männern in einen Wald gelockt, niedergestochen, mit Benzin übergossen und angezündet. Das ungeborene Mädchen erstickte im Bauch der Mutter.
Haft in Tegel würde 2029 enden
Der Mann sitzt im Gefängnis Tegel. Die Haft würde Ende Januar 2029 enden. Das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten hatte den Ausweisungsbescheid im Juni 2018 erlassen.
Der Mann hatte in seiner Klage angeführt, er sei in Deutschland sozialisiert und spreche Türkisch nur unvollkommen. Soziale Kontakte in das Land habe er nicht. Es gebe keine Wiederholungsgefahr.
Dem folgte die 30. Kammer des Gerichts nicht. Zwar könne sich der Kläger als hier geborener Ausländer auf einen besonderen Ausweisungsschutz berufen. Er könne aber ausgewiesen werden, da von ihm auch künftig Gefahr ausgehe. Er habe sich zwar therapeutischen Angeboten geöffnet, der Erfolg sei aber offen. Dem Mann sei es als Ledigem ohne Kinder zuzumuten, in die Türkei zu gehen. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden. (dpa)
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