Forst - Eine Weihnachtsüberraschung sollte es sein. Doch das Päckchen für Sohn Ronny (18) kam nie an. Immerhin konnte der KURIER eine Entschädigung raushandeln.Eine schicke neue Hose und leckere Knusperflocken aus der Heimat wollte Mutter Rogge dem erwachsenen Sprössling zuschicken. Doch immer wenn sie am Telefon bei ihm nachfragte, war das Paket noch nicht angekommen. Karina Rogge (38): "Nachforschungen bei der Post ergaben, dass das Paket angeblich beim Nachbarn abgegeben worden war. Doch der wusste nichts davon."So nervig ging es über mehrere Wochen zu. Einen Ersatz sollte es nicht geben, obwohl Frau Rogge den Kauf der Hose mit einer Quittung belegen konnte. Schließlich rief die Familie beim KURIER um Hilfe.Die Sonderreporter sprachen mit den zuständigen Stellen, aber es hieß nur: "Das Päckchen ist beim Nachbarn. Der Beweis ist: Er hat uns das unterschrieben."Als der Nachbar schließlich gefragt wurde, beteuerte er auch gegenüber der Post, er habe nichts für Ronny Rogge entgegengenommen.Da lenkte die Post ein und erstattete Familie Rogge ohne Anerkennung einer Rechtspflicht 75 Euro.------------------------------HaftungBei einem Paketverlust muss der Transporteur der Fracht auf jeden Fall die Beförderungskosten ersetzen, informiert die Verbraucherzentrale.Daneben muss er auch für den Wert aufkommen. Laut Auskunft der Verbraucherzentrale entspricht der Haftungshöchstbetrag knapp 10 Euro pro Kilogramm der Fracht. Maximal können Schäden bis zu 500 Euro geltend gemacht werden. Dafür muss der Wert nachgewiesen werden, zum Beispiel per Rechnung.Rechte auf Schadensersatz geltend machen kann zum Beispiel bei der Post nur der Absender des Pakets. Dafür braucht er die ausgefüllte Paketkarte, die beim Abschicken abgestempelt wurde.------------------------------
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