Die Wissenschaftler fanden zwar heraus, dass das „bauakustische Planungskonzept“ der Flughafengesellschaft FBB schlüssig und formal korrekt sei. Aber: Bei der Umsetzung würden die Schallschutzziele nicht eingehalten.
Der Anwalt der Schutzgemeinschaft der Gemeinden, Michael Hofmann: „Es wurden zwölf Häuser mit 65 schutzbedürftigen Räumen untersucht, für die eine schalltechnische Anspruchsermittlung vorlag, wo aber noch nicht gebaut wurde. Bei 29 Prozent der Räume würden die Ziele nicht erreicht, bei neun Prozent die Grenze von 55 Dezibel sogar um drei Dezibel überschritten.“
Markus Mücke, Bürgermeister von Schulzendorf: „Es ist jetzt die Aufgabe der FBB, das nötige Geld für den Schallschutz bereit zu stellen.“ Sonst werde man klagen.
Die FBB kennt das Gutachten noch nicht: „Die Erstellung der Objektbeurteilungen, die Grundlage für die Ermittlung der Ansprüche sind, erfolgt auf Grundlage anerkannter Rechenverfahren, unterliegt ständigen Qualitätssicherungsmaßnahmen. Es ist nicht davon auszugehen, dass das Schutzziel nicht eingehalten wird.“
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