Der Perso steckt bei den meisten Menschen selbstverständlich im Portemonnaie, aus Gewohnheit. Eine allgemeine Vorschrift, ihn immer dabeizuhaben, gibt es in Deutschland nicht. Für Beschäftigte in elf Branchen sieht das allerdings anders aus. Und für Reisende an der Grenze sowieso.
Perso oder Pass: Besitzen ist Pflicht, mitführen nicht
Wer 16 Jahre alt ist und in Deutschland gemeldet ist oder sich überwiegend hier aufhält, muss einen gültigen Ausweis besitzen. So steht es in Paragraf 1 des Personalausweisgesetzes. Ein gültiger Reisepass erfüllt diese Pflicht ebenfalls.
Verlangt eine zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörde das Dokument, muss es vorgelegt werden – und zwar so, dass die Beamten das Gesicht mit dem Lichtbild abgleichen können.
Wer dauerhaft in einem Pflegeheim lebt, kann sich beim Bürgeramt von der Ausweispflicht befreien lassen.
Was passiert bei einer Kontrolle ohne Ausweis?
Die Polizei kann die Identität auch ohne Dokument feststellen und Betroffene dafür festhalten oder zur Dienststelle mitnehmen. Nur bei Verdächtigen dürfen die Beamten mitgeführte Sachen durchsuchen, um Ausweispapiere zu finden. Paragraf 163c der Strafprozessordnung setzt eine Obergrenze von zwölf Stunden; über eine Fortdauer entscheidet ein Richter.
Einen Personalausweis oder Pass muss man besitzen, aber nicht mitführen. Wer privat unterwegs ist, kontrolliert wird und keinen dabeihat, muss kein Bußgeld befürchten.
© Marijan Murat
Am Steuer eines Autos gilt dagegen eine klare Mitführpflicht – allerdings für den Führerschein, nicht für den Personalausweis. So schreibt es Paragraf 4 Absatz 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung vor.
In diesen Berufen muss man Pass oder Perso dabeihaben
Wer am Bau, in Gaststätten und Hotels, in der Personenbeförderung oder im Speditions- und Logistikgewerbe einschließlich Lieferdiensten arbeitet, muss Personalausweis, Pass oder ein Ersatzdokument im Dienst dabeihaben.
Dasselbe gilt für Schausteller, Gebäudereinigung, den Auf- und Abbau von Messen, Prostitutionsgewerbe, Wach- und Sicherheitsdienste sowie für Schlachthöfe und Fleischverarbeitung – das Fleischerhandwerk mit bis zu 49 Beschäftigten ist ausgenommen. Friseur- und Kosmetiksalons kamen Anfang 2026 neu dazu.
Hinter der Sonderregel für diese Branchen steht die Bekämpfung von Schwarzarbeit: Der Zoll soll auf der Baustelle, in der Küche oder im Salon sofort prüfen können, wer dort arbeitet. Wer das Dokument nicht vorlegt, riskiert bis zu 5000 Euro.
Auch wer eine Waffe führt, muss Ausweis oder Pass mitführen und aushändigen – hier reicht der Bußgeldrahmen bis 10.000 Euro.
An der Grenze wird der Ausweis zum Pflichtdokument
Beim Grenzübertritt muss jede Person einen Identitätsnachweis mit sich führen, unabhängig vom Alter. Im Schengenraum genügt laut Bundesinnenministerium in der Regel der Personalausweis, außerhalb ist meist ein Reisepass nötig. Deutschland kontrolliert seit September 2024 wieder an allen neun Landgrenzen – für den Tagesausflug nach Polen oder in die Niederlande heißt das: Ausweis einstecken.
Darf das Hotel Pass oder Perso einbehalten?
Hotelrezeptionen, Verleihstationen und Pförtner verlangen den Personalausweis regelmäßig als Pfand. Das Gesetz verbietet es aber, vom Inhaber zu verlangen, ihn zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben. Ausgenommen sind nur Behörden bei der Identitätsfeststellung sowie Einziehung und Sicherstellung.
Auf einen Blick
- Ausweis zu Hause vergessen: kein Bußgeld. Eine allgemeine Mitführpflicht gibt es nicht.
- Gar kein gültiger Ausweis: Ordnungswidrigkeit, bis zu 3000 Euro.
- Arbeit in einer der elf Branchen: Ausweis dabeihaben, sonst bis zu 5000 Euro.
- Grenzübertritt: Identitätsnachweis dabeihaben, auch im Schengenraum.
- Autofahren: Führerschein dabeihaben, der Ausweis ist nicht vorgeschrieben.
- Hotel, Verleih, Pförtner: Der Ausweis muss nicht hinterlegt werden.
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