Muss ich mein Auto jetzt mit der neuen Technik nachrüsten?

Seit dem 1. Februar ist Tagfahrlicht Pflicht

BK
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Die neue Tagfahrleuchtenpflicht, die am 1. Februar in Kraft trat, gilt nur für neue Pkw, die erstmals zum Händler rollen. Demnach müssen sich weder Fahrzeughalter noch Neuwagenkäufer Gedanken über eine Nachrüstung machen. Wer aus Sicherheitsgründen dennoch Hand an die eigene Lichtanlage legen möchte, sollte sich an ein paar Regeln halten.Der Abstand der Leuchten vom Boden muss zwischen 250 und 1500 Millimeter betragen. Die bisherige EU-Richtlinie, nach der der Außenrand der Leuchtfläche maximal 400 Millimeter vom Außenrand des Fahrzeugs entfernt sein muss, wurde kürzlich ersatzlos gestrichen.Der Nachrüstsatz muss über die erforderlichen Prüfzeichen verfügen, andernfalls erlischt die Betriebserlaubnis für das gesamte Fahrzeug.Die Nachrüstung selbst muss jedoch nach Angaben des TÜV Süd nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden, dennoch sollte man nur dann das Tagfahrlicht selbst einbauen, wenn man sich mit der Elektrik auch wirklich auskennt. Denn im schlimmsten Fall können die falsch installierten Lampen einen Kurzschluss im Bordnetz verursachen.Universelle Einbausätze sind oftmals ausschließlich als Tagfahrlicht und nicht als Positionslicht zugelassen. Dann dürfen sie nicht zusammen mit dem Hauptscheinwerfer eingeschaltet werden, müssen also nachts aus bleiben. Auch sollte vor dem Kauf geprüft werden, ob Bauform und Bautiefe des Tagfahrlicht-Einbausatzes zum jeweiligen Fahrzeug passen.------------------------------

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