Zurück aus dem Urlaub, angekommen am Hauptbahnhof, der Koffer ist schwer. Am Taxistand reiht sich Wagen an Wagen. Im vordersten telefoniert der Fahrer und schaut nicht auf. Zwei Autos weiter hinten steht einer, der freundlich nickt. Zu dem würden Sie jetzt gern einsteigen – aber darf man das einfach? Die klare Antwort: Ja, Sie dürfen wählen. Und müssen nicht das erste Taxi in der Reihe nehmen.
Freie Wahl für die Fahrgäste
In Berlin steht es wörtlich in der Taxenordnung (TaxO): „Den Fahrgästen steht die Wahl der Taxe frei.“ Und weiter: Wünscht ein Fahrgast, von einer anderen als der an erster Stelle stehenden Taxe befördert zu werden, muss dieser Taxe sofort die Möglichkeit zum Antritt der Fahrt eingeräumt werden.
Und das ist keine Berliner Besonderheit. In Hamburg klärt die Verkehrsbehörde seit 2022 mit einem Flyer an Flughafen, Hauptbahnhof und Reeperbahn darüber auf – weil die Fahrgastrechte zu wenig bekannt sind.
Die Stadt Bielefeld schreibt es ihren Bürgern unmissverständlich: Sie müssen am Standplatz nicht das erste Fahrzeug nehmen. Ähnliche Formulierungen finden sich in den Taxenordnungen quer durch die Republik, von Köln über Worms bis in den Oberbergischen Kreis.
Für Taxifahrer kann es teuer werden
Wenn dem Fahrgast die freie Wahl nicht gelassen wird, ist das kein Kavaliersdelikt. Berlins Taxenordnung führt in §7 ausdrücklich als Ordnungswidrigkeit auf, wer „das Recht des Fahrgastes auf freie Wahl der Taxe nicht beachtet“. Das Personenbeförderungsgesetz sieht für solche Verstöße Geldbußen bis zu 10.000 Euro vor.
Eine Einschränkung gibt es: Manche Taxenordnungen – etwa die Hamburger – knüpfen die freie Wahl daran, dass die örtlichen Verhältnisse eine Vorbeifahrt an den wartenden Wagen überhaupt zulassen. Steht Ihr Wunschtaxi hoffnungslos eingekeilt, hilft das schönste Recht nichts.
Dass Taxis in der Reihenfolge ihrer Ankunft aufzustellen sind, steht ebenfalls in der TaxO – aber das ist eine Pflicht der Fahrer untereinander, kein Gebot für den Fahrgast. Wer lieber hinten einsteigt, muss dafür keinen Grund nennen. Übrigens: Es gilt im Taxi auch die freie Sitzwahl – aber natürlich nicht vorne links.
Das erste Taxi nehmen – allein der Fairness halber
Und wie sehen es die Fahrer? Das Fachmagazin Taxi Times beschrieb den Frust im September 2025 so: Man habe sich durch geduldiges Warten nach vorn gearbeitet – und dann steige jemand grundlos in den zweiten Wagen.
Besonders Fahrer von Großraumtaxis hören immer wieder, ihr Auto sei „zu groß“ für eine einzelne Person. Bitter wird es, wenn der Nächste es dem Ersten nachmacht und dann der Übernächste – und der Fahrer ganz vorn leer stehen bleibt.
Die Stadt Berlin formuliert das auf ihren Info-Seiten diplomatisch: Fahrgäste könnten frei wählen, erwartet werde vielerorts aber, dass man den ersten Wagen nimmt, weil der am längsten gewartet hat.
Für die Fahrt „um die Ecke“ nicht das erste Taxi
Es kann aber auch nett gegenüber dem Fahrer sein, nicht das erste Taxi zu nehmen. So heißt es in einem Beitrag im Branchenportal „Taxi in Berlin“, dass es einem die meisten Taxifahrer danken würden, wenn eines der hinteren Fahrzeuge gewählt würde, wenn der Fahrgast nur einmal „kurz um die Ecke“ fahren wolle. Denn die Wagen weiter hinten warten noch nicht so lange. Und der Wagen an der Spitze, der schon lange in der Reihe steht, bleibt frei für die lohnendere Fahrt.
Ablehnen darf Sie deshalb aber keiner: Solange das Ziel im Pflichtfahrgebiet liegt, gilt die Beförderungspflicht – egal, wie kurz die Strecke ist.
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