Mord verjährt nie. Die Hoffnung stirbt zuletzt. Das eine ist ein Rechtsgrundsatz, das andere eine Floskel. Im Fall der 1987 ermordeten Heike Wunderlich traf jedoch beides zu. Knapp drei Jahrzehnte nach dem Verbrechen führte moderne DNA-Technik die Ermittler zum Täter. Das Verbrechen an der damals 18-Jährigen in Sachsen gehört zu den spektakulärsten Kriminalfällen der vergangenen Jahre in Deutschland. Denn der Täter wurde 2017 nach DDR-Recht verurteilt. Obwohl das Land längst Geschichte war!
Das Grab von Heike Wunderlich. Die junge Frau wurde nur 18 Jahre alt.
© Polizei Zwickau/DPA
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