Jan G. stand seit einem Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) unter Bewährung, er durfte in seiner fünfjährigen Bewährungszeit unter anderem keine Drogen nehmen und keinen Alkohol trinken. Und der psychisch kranke Mann sollte sich einer Therapie unterziehen. Am 8. Dezember des vergangenen Jahres wurde er ohne Führerschein und mit einem zur Fahndung ausgeschriebenen Fahrzeug bei einer Verkehrskontrolle in Oberfranken gestoppt. Er hatte Amphetamine im Blut, und er soll aggressiv aufgetreten sein. Deswegen wurde er festgenommen und mit Beschluss des Amtsgerichts Bayreuth einen Tag später zur vorläufigen Unterbringung in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen.
Gefahr für die Allgemeinheit
Am 5. Januar dieses Jahres konnte Jan G. das psychiatrische Krankenhaus wieder verlassen. Auch das auf Beschluss eines Richters. Und obwohl er gegen die Bewährungsauflagen des Landgerichts Frankfurt (Oder) verstoßen hatte, durfte er in das Haus seiner Großmutter in Müllrose einziehen. Wie schon nach einer Jugendhaftstrafe.
Am 13. Februar gab es wegen des Vorfalls in Bayern am Landgericht in Frankfurt (Oder) einen Anhörungstermin, bei dem es um den möglichen Widerruf der Bewährung ging. Jan G. drohte die Einweisung in die geschlossene Psychiatrie. Doch wieder gab es keine Konsequenzen für den jungen Mann. Wie eine Gerichtssprecherin am Freitag sagte, konnten die Richter nicht erkennen, dass die Voraussetzungen für einen Widerruf erfüllt waren. Die Großmutter von Jan G. soll sich zuletzt an den Bewährungshelfer gewandt haben mit der Bitte, ihren Enkelsohn nicht bei ihr wohnen zu lassen. Zwei Wochen später war sie tot.
Trauer um die beiden im Dienst getöteten Polizisten.
© Eric Richard
Eine Sprecherin des Landgerichts Frankfurt (Oder) bestätigte am Freitag, dass das Gericht im Prinzip zweimal dafür gesorgt hatte, dass Jan G. nicht in die geschlossene Psychiatrie muss. Der Mann war Ende November vergangenen Jahres in der Oderstadt rechtskräftig vom Vorwurf der Bedrohung, der Körperverletzung, des Raubs und des Fahrens ohne Führerschein freigesprochen worden. Der psychisch kranke Mann, der an Schizophrenie leidet, galt als schuldunfähig. Deswegen ordneten die Richter damals die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Damit folgten sie dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die in dem Mann „eine tickende Zeitbombe“ sah.
Und obwohl die Richter erkannten, dass von Jan G. eine „erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht“ und wegen seiner Erkrankung erhebliche Straftaten – etwa ein angekündigter erweiterter Suizid – zu erwarten waren, setzten sie die Unterbringung in der Psychiatrie zur Bewährung aus. Der Gutachter hatte eine gute therapeutische Beeinflussbarkeit gesehen, mit der man – wie es im Urteil heißt – die Gefahr für die Allgemeinheit auf ein „erträgliches Maß“ minimieren könne.
Jan G. war bereits in der Schulzeit psychisch auffällig, er galt als aggressiv Klassenkameraden gegenüber, war schon damals mehrfach in psychiatrischer Behandlung. Vor wenigen Jahren wurde bei ihm eine Schizophrenie diagnostiziert.
Im Jahr 2009 verletzte er in Berlin einen Saufkumpanen mit einem Messer so schwer, dass dieser nur durch eine Notoperation gerettet werden konnte. Jan G. hatte auch mehrfach seine Mutter bedroht. Unter anderem kündigte er an, sie töten zu wollen. Die Mutter soll deswegen in therapeutischer Behandlung sein. Das alles war bekannt, und trotzdem war Jan G. noch immer frei.
Sonderkommission mit 50 Beamten
Am vergangenen Dienstag erstach Jan G. seine Großmutter in ihrem Haus. Marianne G. hatte an diesem Tag ihren 79. Geburtstag, wollte den Anlass mit Freunden in einer Gaststätte feiern. Ihr Enkel gab mittlerweile zu, dass es an diesem Tag zum Streit gekommen war. Es sei um Geld gegangen, sagte der Mann in seiner Vernehmung. Er soll drogenabhängig sein und auch Crystal Meth nehmen.
Nachdem er seine Oma getötet hatte, fuhr er in dem Auto seiner Großmutter davon. Marianne G. wurde wenig später im Badezimmer ihres Hauses gefunden. Die Polizei leitete daraufhin eine Großfahndung nach dem flüchtigen Enkelsohn ein, bei der auch ein Hubschrauber zum Einsatz kam. Sie vermutete, dass Jan G. auf dem Weg nach Bayern war. Auf der Bundesstraße 168, am Ortseingang des kleinen Dorfes Oegeln, sollte der Mann in dem Honda gestoppt werden. Dazu wurde ein Kontrollpunkt eingerichtet, zwei Polizeibeamte rollten einen Nagelgurt über der Fahrbahn aus, der die Reifen des Fluchtwagens zerstören und das Fahrzeug stoppen sollte.
Die 49 und 52 Jahre alten Beamten standen auf dem asphaltierten breiten Radweg, rund drei Meter von der Straße entfernt. Jan G. wich dem Nagelgurt aus, raste frontal auf die Beamten zu. Die beiden Familienväter wurden durch den Zusammenprall sofort getötet. Das Auto von Jan G. soll bei dem Crash mehr als 150 Kilometer pro Stunde schnell gewesen sein. Später gab er an, er habe befürchtet, dass die Polizisten ihn erschießen würden.
Gegen Jan G. wird nun wegen dreifachen Mordes ermittelt. Ein Amtsrichter verfügte die Unterbringung des Mannes in die geschlossene Psychiatrie. Dort soll er erneut auf seine Schuldfähigkeit begutachtet.
Die Polizei hat eine Sonderkommission gebildet, in der 50 Beamtinnen und Beamte mitarbeiten. Noch immer werden Spuren gesichert auf dem Feld neben dem Unfallort und in dem Wohnhaus von Marianne G. Im Polizeirevier in Fürstenwalde liegen Kondolenzbücher für die beiden im Dienst getöteten Polizisten aus. Die Staatsanwaltschaft in Frankfurt (Oder) teilte mit, dass das Ergebnis der Untersuchung einer Blutprobe des Tatverdächtigen noch immer ausstehe.
Der Prozess, bei dem sich Jan G. verantworten muss, wird vermutlich wieder am Landgericht Frankfurt (Oder) stattfinden.
Ihre Meinung interessiert uns. Feedback zu diesem Beitrag senden Sie bitte an leser-bk@berlinerverlag.com
