Es ging um eine „Kugelbombe“, die sie vor einem Jahr abfeuern wollten. Ein birnenförmiger Kracher, den sie sich in Polen besorgt hatten. Ein in Deutschland verbotener Mega-Böller, der 120 Meter hoch zischt. Mit einer Druckwelle, die schlimme Verletzungen und Sachschäden verursachen kann.
Tobias T. und Nils O. kleinlaut: „Es war wohl jugendlicher Leichtsinn.“ Es sei ihnen auch gar nicht um den enormen Knall gegangen. Die Böller-Typen: „Wir waren gespannt auf Lichteffekte am Himmel.“ Das Jahr war knapp drei Stunden alt, als die Freunde mit ihrer Kugelbombe zum Mariendorfer Damm (Lichtenrade) schlichen.
Der Beschuldigte Tobias T. (24) muss für den Pollenböllerversuch blechen.
© Olaf Wagner
„Wir machen so etwas nie wieder“
Dazu ein Abschussrohr mit einem Durchmesser von 20 Zentimetern. Die Richterin: „Sie wissen bestimmt, was solche Böller anrichten können!“ Die Freunde: „Wir hatten nicht nachgedacht, waren auch angetrunken.“ Und sie hätten gedacht, „dass um drei Uhr morgens die Straßen menschenleer sind.“
Ihr Pech: Polizisten sackten den Kracher und auch das Böller-Duo ein. Anzeige statt Feuerwerk. Die Freunde nun: „Uns fehlte auch ein bisschen der Mut, das Ding zu zünden.“ Der Polizei sei dann die Vorrichtung aufgefallen. Tobias T. und Nils O. versicherten: „Wir machen so etwas nie wieder.“
Der Spaß an einer riskanten Böllerei dürfte den beiden Hartz-IV-Empfängern bei der verhängten Strafe auch vergangen sein: 2100 Euro (70 Tagessätze zu je 30 Euro) muss T. zahlen, bei O. sind es 1400 Euro (70 Tagessätze zu je 20 Euro).
(KE)
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