Ende 2017 wurde kein kirchliches Ermittlungsverfahren neu aufgenommen. Ein im Jahr 2015 begonnenes Verfahren wurde sowohl vor der Justiz wie auch innerhalb der Kirche abgeschlossen. Opfer gemeldeten Missbrauchs waren Kinder und Jugendliche, aber auch erwachsene Schutzbefohlene.
Bis Ende 2017 wurde dem Erzbistum zufolge kein neuer Antrag gestellt, um Leistungen als Anerkennung des Missbrauchs zu erhalten. Bisher seien 19 Anträge mit einer Gesamtsumme von 85.000 Euro bewilligt worden, weitere 30.000 Euro seien für Psychotherapie geflossen.
(dpa)
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