Es ist wie bei Hase und Igel: Ein Gesetz aus der letzten Wahlperiode, das zum Beispiel mit Abstandsregelungen die Zahl der Spielhallen begrenzen soll, wirkt noch nicht richtig – das Auswahlprinzip, welche Spielhallen bleiben dürfen und welche schließen müssen, ist kompliziert. Zwar ging die Zahl der genehmigten eigentlichen Spielhallen auf zuletzt 481 zurück (2011: 584). Geschäftsleute sind jedoch dabei, das Gesetz zu umgehen – legal und illegal.
Tarnunternehmen mit Instant-Kaffee
Bis 2014 bestand die Möglichkeit, bis zu drei Spielautomaten in einer „genehmigungsfreien Kleingastronomie“ aufzustellen, als Café-Casinos bekannt. Geschätzt 1500 existieren, wer vor 2014 eröffnete, durfte die Automaten behalten. Von November 2019 an dürfen sie nur noch zwei Geräte betreiben.
Sie sind in der Regel reine Tarnunternehmen, die ihr Geld mit den Automaten verdienen: Bei einem Rundgang traf der KURIER auf „Cafés“, die Instant-Kaffee ausschenkten, weil – leider, leider – die mickrige Büro-Kaffeemaschine defekt war. Oder auf einen Laden mit einem Eingang, einer Bedienung, aber sechs „Café“-Räumen mit eigenem Namen, Tresen und mit je zwei oder drei Automaten. Wurde vor 2014 per „Geeignetheitsbescheinigung“ genehmigt und ist praktisch nicht zu verbieten.
Vollgaststätten statt Spielhallen
Der Verein Die Deutsche Automatenwirtschaft hat beobachtet, dass nach 22 Uhr, wenn die Ordnungsämter Feierabend haben, weitere Automaten aus Hinterzimmern herausgerollt werden.
In „Vollgaststätten“ dagegen, die eine Vielzahl von Genehmigungen und Nachweisen inklusive Führungszeugnissen nötig machen, dürfen weiter Automaten aufgestellt werden (es gibt rund 1000): Deshalb wurden allein im vergangenen Jahr 400 Anträge auf Gaststätten mit Spielgeräten gestellt. Die Polizei erwartet, dass die Beschränkungen für Spielhallen und Café-Casinos damit umgangen werden.
Spielerschutz wird mit Füßen getreten
Wie dreist die Geschäftemacher vorgehen, zeigt das Ergebnis der Razzia: Automaten waren mit Betrugs-Software ausgestattet, die die vorgeschriebene Beschränkung auf maximal 25 Euro Verlust pro Stunde verhindert. „Fun Games“, seit 2006 verboten, die mit Scheinen gefüttert werden und deren Einnahmen (die Rede ist von bis zu 50.000 Euro pro Monat) an der Steuer vorbeigehen, Gewinne zahlt der Wirt in bar aus. Nicht erlaubte Sportwett-Terminals. Keine Fernsteuerung zum Ausschalten eines Automaten, falls ein Jugendlicher spielen will. Kein geschultes Personal ...
Georg Stecker, Vorstandssprecher der Deutschen Automatenwirtschaft: „Wir begrüßen Razzien gegen das illegale Spiel, sehen mit Sorge den Wildwuchs von Café-Casinos und des Spiels in Hinterzimmern. Hier wird der Spieler- und Jugendschutz mit Füßen getreten.“
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