Mietendeckel in Berlin

Die Wut köchelt weiter

Während der Senat Berlins Mieter schützen möchte, kündigt die Opposition Klage an.

Andreas Heimann
Lesezeit 3 Min
Kundgebung eines Bündnisses der Berliner Bau- und Wohnungswirtschaft gegen den Mietendeckel. Angesichts mancher Transparente hatten sich wohl einige Kritiker der Demo unter die Teilnehmer gemischt.

Kundgebung eines Bündnisses der Berliner Bau- und Wohnungswirtschaft gegen den Mietendeckel. Angesichts mancher Transparente hatten sich wohl einige Kritiker der Demo unter die Teilnehmer gemischt.

© dpa

Um den Mietendeckel wird mit harten Bandagen gekämpft, alles deutet darauf hin, dass das auch 2020 so bleibt. Kein anderes politisches Thema hat in Berlin in den zurückliegenden Monaten mehr polarisiert. Opposition und Wohnungswirtschaft sind gegen das bundesweit einmalige Gesetzesvorhaben Sturm gelaufen und malen die möglichen Folgen in dunklen Farben. Aus Sicht von CDU und FDP ist es schlicht verfassungswidrig, die Wohnungsbauunternehmen prognostizieren einen Einbruch bei den Investitionen in der Branche und steigende Arbeitslosigkeit. Wenn das Gesetz 2020 in Kraft tritt, wird die Diskussion wohl noch einmal an Fahrt aufnehmen.

Voraussichtlich im Januar oder Februar stimmt das Abgeordnetenhaus über das Mietendeckel-Gesetz ab. Eine Mehrheit dafür gilt als wahrscheinlich. Doch danach gehen die Probleme für Rot-Rot-Grün erst los. Denn die CDU- und die FDP-Fraktion im Abgeordnetenhaus haben bereits angekündigt, überprüfen lassen zu wollen, ob der Mietendeckel verfassungsrechtlich überhaupt zulässig ist. Und Berlins CDU-Vorsitzender Kai Wegner hat frühzeitig signalisiert, dass christdemokratische und liberale Abgeordnete des Bundestags vors Bundesverfassungsgericht ziehen wollen.

70 Prozent der Berlinerinnen und Berliner finden den Mietendeckel gut

Rot-Rot-Grün will die Mieten für 1,5 Millionen vor 2014 gebaute Wohnungen fünf Jahre lang auf dem Stand von Mitte 2019 einfrieren und für Neuvermietungen Obergrenzen je nach Alter und Ausstattung der Wohnung festlegen. Wenn die Obergrenzen um mehr als 20 Prozent überschritten sind, soll die Senkung von Bestandsmieten möglich sein – das gilt allerdings erst neun Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes. Nach Darstellung des Senats werden die Berliner durch das Gesamtpaket in fünf Jahren um geschätzte 2,5 Milliarden Euro entlastet.

Wie schnell eine verfassungsrechtliche Entscheidung aus Karlsruhe oder vom Berliner Landesverfassungsgerichtshof zu erwarten ist, gilt als offen. Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) hält es für möglich, dass das schon 2020 passiert. Lompscher hat betont, der Mietendeckel sei „juristisches Neuland“ – soll heißen: Keiner weiß, wie das ausgeht. Der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) steht auf dem Standpunkt, Berlin solle für alle bezahlbar bleiben. Für den Fall, dass die Verfassungsrichter das Gesetz durchfallen lassen, fordert Christian Gräff (CDU) nicht nur Lompschers Rücktritt, sondern auch den von Müller. Bei den Wählern gibt es für das neue Gesetz breite Zustimmung: Laut einer Umfrage aus dem November finden 70 Prozent der Berlinerinnen und Berliner den Mietendeckel gut.  

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